Gesetz 141/2026: Die Abnahme öffentlicher Bauwerke kann jetzt in Etappen erfolgen, auch mit unfertigen Arbeiten
Das Gesetz Nr. 141/2026 erlaubt die Abnahme und Abrechnung öffentlicher Bauinvestitionen, auch wenn einige Nebenarbeiten von bis zu 5 % des Vertragswerts unfertig bleiben.…

