Kurz gefasst
- Die Regierung verteilt 142.768.056,58 Lei an 75 Aufführungseinrichtungen aus 34 Kreisen, aus dem Anteil von 2% der Einkommensteuer, den das Haushaltsgesetz für Theater, Opern und Philharmonien vorbehält. Das Geld kommt aus den Einnahmen der Monate Juni, Juli und August 2026, und das Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung muss es binnen fünf Tagen nach der Veröffentlichung überweisen, also bis zum 29. September 2026. Der durchschnittliche Betrag je Einrichtung beläuft sich auf 1.903.574 Lei, und die zehn größten Zuweisungen machen zusammen 34,29% der Gesamtsumme aus.
- Gegenüber der ersten Verteilung des Jahres, jener vom 12. Juni 2026, ist die Summe um 41,5% niedriger, obwohl der abgedeckte Zeitraum länger ist. Damals wurden 244.081.025,69 Lei an 73 Einrichtungen verteilt. Die meisten Einrichtungen erhalten jetzt zwischen 53% und 58% der damaligen Summe, und die kleinen stehen schlechter da als die großen: Der Mittelwert der unteren Hälfte liegt bei 55,6%, der der oberen bei 58,0%.
- Zwei Ausnahmen fallen aus dem Muster, und sieben Kreise erscheinen überhaupt nicht. Die Opera Română Craiova erhält 7.457.000,17 Lei, also 98,7% dessen, was sie in der ersten Runde erhalten hat, und wird zum größten Empfänger der Liste. Das Teatrul „Alexandru Davila” in Pitești sinkt auf 46,8%. Călărași, Ialomița, Ilfov, Mehedinți, Olt, Sălaj und Teleorman tragen über den aus der Einkommensteuer zurückbehaltenen Anteil zu dem Fonds bei und haben keine einzige Einrichtung in der Anlage.
Veröffentlicht: Amtsblatt Rumäniens (Monitorul Oficial), Teil I, Nr. 816 vom 24. September 2026
Inkrafttreten: 24. September 2026, am Tag der Veröffentlichung
Seit dem 24. September 2026 wissen 75 Theater, Opern, Philharmonien und Kulturzentren aus 34 Kreisen, welchen Betrag sie aus der zweiten Tranche des mit 2% der Einkommensteuer gespeisten Fonds erhalten: insgesamt 142.768.056,58 Lei. Das Geld kommt über eine Haushaltsänderung in die örtlichen Haushalte, und die Hauptanweisungsbefugten haften für die Art der Verwendung. Für die Kultureinrichtungen ist es Geld für den Betrieb, in einem Jahr, in dem die von Beschäftigten der Kultur vor Gericht erstrittenen Beträge gestaffelt gezahlt werden, in fünf Raten.
Der Mechanismus steht im Haushaltsgesetz. Art. 7 Abs. (1) des Staatshaushaltsgesetzes für das Jahr 2026 Nr. 43/2026 teilt die den örtlichen Haushalten zustehende Einkommensteuer in fünf Anteile: 15% in den Haushalt des Kreises, 63% in die Haushalte der Gemeinden, Städte und Städte mit Munizipalstatus, 6% auf ein Konto der Finanzdirektion zur Verteilung durch Beschluss des Kreisrats, 14% für den Ausgleich der örtlichen Haushalte auf Landesebene und 2% auf ein gesondertes Konto, für die Finanzierung der öffentlichen Aufführungseinrichtungen der Kreise. Dieser letzte Prozentsatz ist der Fonds, aus dem jetzt gezahlt wird.
Die Verteilung erfolgt in drei Runden im Jahr, zu den in Art. 8 Abs. (1) desselben Gesetzes festgesetzten Zeitpunkten. Die erste hat die Einnahmen bis zum 31. Mai 2026 abgedeckt, auf der Grundlage der bis zum 5. Juni eingereichten Anträge, und ist im Regierungsbeschluss Nr. 451/2026 erschienen, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 490 vom 12. Juni 2026, mit 244.081.025,69 Lei für 73 Einrichtungen. Die zweite, die jetzige, deckt die Einnahmen vom 1. Juni bis zum 31. August 2026 ab, auf der Grundlage der bis zum 10. September eingereichten Anträge, mit dem 30. September als Frist für die Annahme. Die dritte wird den 1. September bis 10. Dezember 2026 abdecken, mit Anträgen bis zum 4. Dezember und einem Beschluss bis zum 18. Dezember.
Der Verteilungsschlüssel steht ebenfalls im Gesetz, in Art. 8 Abs. (2), und hat zwei Bestandteile. Jeder antragstellenden Einrichtung wird ein anteilig berechneter Betrag zugewiesen, ohne den beantragten Betrag zu überschreiten, und der Anteil ist das Verhältnis zwischen dem Haushaltsvollzug der Einrichtung im Jahr 2025 und der Summe der Haushaltsvollzüge aller antragstellenden Einrichtungen aus dem Jahr 2025. Was nicht zugewiesen bleibt, weil einige Einrichtungen weniger beantragt haben als ihnen zugestanden hätte, wird zu gleichen Teilen unter allen antragstellenden Einrichtungen aufgeteilt. Der Beschluss veröffentlicht weder die beantragten Beträge noch die Haushaltsvollzüge von 2025, die Rechnung lässt sich also aus dem Rechtsakt nicht nachvollziehen.
Die größten Beträge gehen an die Opera Română Craiova, 7.457.000,17 Lei, an das Teatrul Național „Radu Stanca” in Sibiu, 6.989.076,85 Lei, an die Opera Brașov, 5.960.422,67 Lei, an die Filarmonica de Stat Transilvania in Cluj, 5.368.491,83 Lei, und an die Filarmonica „Banatul” in Timișoara, 4.807.438,48 Lei. Der kleinste Betrag, 378.663,51 Lei, geht an das Centrul Cultural „Vigadó” in Târgu Secuiesc. Das Verhältnis zwischen der größten und der kleinsten Zuweisung beträgt 19,7 zu 1. Die meisten Einrichtungen je Kreis liegen in Harghita und Timiș, je fünf, gefolgt von Brașov, Covasna und Dolj mit je vier.
Welche Wirkungen der Rechtsakt hat
Die erste Wirkung ist eine kurze Frist für den Haushaltsvollzug. Das Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung überweist die Beträge binnen fünf Tagen nach der Veröffentlichung, also bis zum 29. September 2026, auf die Einnahmekonten 21.A.04.06.00 der Verwaltungseinheiten. Von dort gelangt das Geld über eine örtliche Haushaltsänderung in die örtlichen Haushalte, was einen Beschluss des Gemeinde- oder des Kreisrats erfordert. Die Hauptanweisungsbefugten haben demnach das letzte Quartal, um diese Beträge zu binden und auszuzahlen.
Die zweite Wirkung spüren die kleinen Einrichtungen. Aus dem Vergleich der beiden Beschlüsse des Jahres ergibt sich, dass das Verhältnis zwischen der zweiten und der ersten Runde mit der Größe der Einrichtung wächst: Der Mittelwert liegt bei 55,6% für die Hälfte mit den kleineren Haushaltsvollzügen und bei 58,0% für die Hälfte mit den größeren. Die Erklärung liegt im Schlüssel des Gesetzes: Der zu gleichen Teilen unter allen antragstellenden Einrichtungen aufgeteilte Anteil zählt für eine kleine Einrichtung verhältnismäßig mehr, und wenn die Gesamtsumme sinkt, wird dieser Anteil dünner.
Die dritte Wirkung ist der Eintritt zweier neuer Einrichtungen in die Regelung. Das Teatrul Coregrafic și Dans Folcloric „Maria Tănase”, das dem Kreis Dolj untersteht, erhält 1.074.336,44 Lei, und die Casa de Cultură „Traian Grozăvescu” in Lugoj erhält 586.208,91 Lei. Keine von beiden erschien im Beschluss vom Juni. Zusammen nehmen sie 1.660.545,35 Lei, also 1,16% der Gesamtsumme, und ihr Hinzukommen hebt die Zahl der Empfänger von 73 auf 75.
Die vierte Wirkung betrifft jene, die nichts erhalten. Sieben Kreise haben keine einzige Einrichtung in der Anlage: Călărași, Ialomița, Ilfov, Mehedinți, Olt, Sălaj und Teleorman. Der Anteil von 2% wird aus der Einkommensteuer auf der Ebene jeder Verwaltungseinheit der Kreise zurückbehalten, die Steuerpflichtigen dieser sieben Kreise speisen den Fonds also, ohne dass eine Aufführungseinrichtung von dort aus ihm finanziert wird. Die Stadt Bukarest hat eine völlig eigene Regelung, vorgesehen in Art. 7 Abs. (2) des Haushaltsgesetzes, mit 1% an den Kreis Ilfov, 14% in den eigenen Haushalt und 85% verteilt zwischen dem Haushalt der Stadt und denen der Sektoren, ohne Anteil für Aufführungseinrichtungen. Die Bukarester Theater gehören nicht zu diesem Fonds, tragen aber auch nicht zu ihm bei.
Die fünfte Wirkung zeigt sich am Jahresende. Nach Art. 8 Abs. (3) und (4) des Haushaltsgesetzes werden die am 22. beziehungsweise am 23. Dezember 2026 auf den Konten verbliebenen Beträge an den Staatshaushalt überwiesen. Die dritte Runde deckt die Einnahmen bis zum 10. Dezember ab, was im Zeitraum vom 11. bis zum 22. Dezember 2026 eingeht, erreicht also keine Kultureinrichtung mehr. Es sind zwölf Tage Einnahmen, die an den Haushalt zurückgehen.
Was sich gegenüber der bisherigen Lage geändert hat
Bis zum 24. September 2026 war die einzige Verteilung des Jahres jene vom 12. Juni, mit 244.081.025,69 Lei für 73 Einrichtungen. Sie deckte die Einnahmen vom Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes, Ende März 2026, bis zum 31. Mai ab, also etwa zwei Monate.
Jetzt sinkt die Summe auf 142.768.056,58 Lei, um 41,5% weniger, für einen Zeitraum von drei Monaten. Weder der Beschluss noch das Haushaltsgesetz erklären den Unterschied, und er kann nicht aus dem Verteilungsschlüssel kommen, denn dieser wirkt auf die schon eingegangene Summe. Der Unterschied entsteht vor der Verteilung, aus dem, was auf das mit dem Anteil von 2% gespeiste Konto eingegangen ist.
Geändert hat sich auch die Rangfolge. Im Juni war der größte Empfänger das Teatrul Național „Radu Stanca” in Sibiu, mit 12.142.684,97 Lei, gefolgt von der Opera Brașov mit 10.364.048,83. Jetzt fällt der erste Platz der Opera Română Craiova zu, mit 7.457.000,17 Lei, also 98,7% der Summe, die sie in der ersten Runde erhalten hatte, 7.554.624,47 Lei. Relativ gesehen ist die Oper in Craiova die einzige Einrichtung, die von dem Rückgang um 41,5% fast nichts gespürt hat. Am anderen Ende sinkt das Teatrul „Alexandru Davila” in Pitești von 7.102.364,74 auf 3.326.060,17 Lei, also auf 46,8%, der größte relative Verlust der Liste.
Nicht geändert hat sich die Beschränkung im Text. Art. 1 Abs. (2) sagt, wie im Juni, dass die Beträge ausschließlich für die Finanzierung der öffentlichen Aufführungseinrichtungen verwendet werden, die den örtlichen Behörden der Kreise unterstehen, „respectiv teatre, opere și filarmonici”, nämlich Theater, Opern und Philharmonien. Die Anlage umfasst jedoch auch dieses Mal Kulturzentren und ein Kulturhaus, und das in Art. 2 genannte Einnahmekonto spricht von „instituțiilor de spectacole și concerte”, den Einrichtungen für Aufführungen und Konzerte, einer weiteren Formulierung als jene aus Art. 1 Abs. (2).
Vorteile und Nachteile
Was besser wird
- Er kommt sechs Tage vor der gesetzlichen Frist. Art. 8 Abs. (1) Buchst. b) des Haushaltsgesetzes verlangte den Beschluss bis zum 30. September 2026, veröffentlicht wurde er am 24. September, 14 Tage nach der Frist für die Einreichung der Anträge.
- Er setzt eine kurze und überprüfbare Frist für die Zahlung: fünf Tage nach der Veröffentlichung, also bis zum 29. September 2026, auf ein durch einen Code bezeichnetes Einnahmekonto.
- Er bringt das Geld in das letzte Quartal, wenn die Aufführungseinrichtungen mitten in der Spielzeit stehen, und nicht Ende Dezember, wenn es nicht mehr gebunden werden könnte.
- Er bringt zwei neue Einrichtungen in die Regelung, das Teatrul Coregrafic și Dans Folcloric „Maria Tănase” aus Dolj und die Casa de Cultură „Traian Grozăvescu” in Lugoj, mit zusammen 1.660.545,35 Lei.
- Die Liste ist vollständig und überprüfbar: Die 75 Beträge summieren sich genau auf 142.768.056,58 Lei, ohne Rundungsunterschiede.
- Er deckt auch die kleinen Einrichtungen ab, bis hinunter zu 378.663,51 Lei, der Fonds funktioniert also nicht nur für die großen Opern und Philharmonien.
Was problematisch bleibt
- Die Summe ist um 41,5% kleiner als jene vom Juni, für einen längeren Zeitraum, und weder der Beschluss noch die Anlage sagen, warum der Fonds weniger eingenommen hat.
- Der Beschluss veröffentlicht die Daten nicht, aus denen sich die Rechnung ergibt: weder die von jeder Einrichtung beantragten Beträge noch die Haushaltsvollzüge von 2025, die den Anteil ergeben. Die Verteilung kann von niemandem außerhalb überprüft werden.
- Art. 1 Abs. (2) beschränkt die Verwendung des Geldes auf Theater, Opern und Philharmonien, während die Anlage 4.480.723,41 Lei, also 3,14% der Gesamtsumme, Kulturzentren und einem Kulturhaus zuweist.
- Die kleinen Einrichtungen verlieren relativ mehr als die großen, und die Wirkung kommt aus dem gesetzlichen Schlüssel, nicht aus einer im Beschluss verantworteten Entscheidung.
- Sieben Kreise tragen über den Anteil von 2% zu dem Fonds bei und erhalten nichts aus ihm, weil sie keine öffentlichen Aufführungseinrichtungen haben, die den örtlichen Behörden unterstehen.
- Die Einnahmen vom 11. bis 22. Dezember 2026 gehen in keine Verteilung mehr ein und werden an den Staatshaushalt überwiesen, weil die dritte Runde am 10. Dezember endet.
- Das Geld kommt in einer einzigen Tranche, Ende September, und die Einrichtungen können die Spielzeit nicht auf einem vorhersehbaren Zufluss planen, sondern auf drei Beträgen, die wenige Tage vor der Überweisung angekündigt werden.
Praktische Hinweise
- Prüfen Sie den eigenen Betrag in der Anlage des Beschlusses und vergleichen Sie ihn mit jenem aus dem Regierungsbeschluss Nr. 451/2026. Ein Verhältnis deutlich unter 55% zeigt, dass sich über den allgemeinen Rückgang hinaus etwas in den Daten der Einrichtung geändert hat, höchstwahrscheinlich der beantragte Betrag.
- Wenn Sie Hauptanweisungsbefugter sind, bereiten Sie die örtliche Haushaltsänderung vor dem 29. September 2026 vor. Das Geld geht binnen fünf Tagen nach der Veröffentlichung auf das Einnahmekonto ein, kann aber bis zur Änderung nicht gebunden werden.
- Verlangen Sie vom Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung schriftlich die Berechnungsaufstellung für die eigene Einrichtung, mit dem beantragten Betrag, dem berücksichtigten Haushaltsvollzug von 2025 und dem Anteil, der sich aus der gleichmäßigen Aufteilung des Restbetrags ergibt. Das sind Daten, auf deren Grundlage eine falsche Einordnung angefochten werden kann.
- Bemessen Sie den Antrag für die dritte Runde sorgfältig, der bis zum 4. Dezember 2026 einzureichen ist. Der Schlüssel des Gesetzes deckelt die Zuweisung auf den beantragten Betrag, ein zu kleiner Antrag verwandelt sich also in Geld, das unter andere verteilt wird.
- Stützen Sie Ihre Verpflichtungen nicht auf die Einnahmen am Jahresende. Was nach dem 10. Dezember 2026 eingeht, geht in keine Verteilung mehr ein und kehrt an den Staatshaushalt zurück.
- Einrichtungen, die in der Anlage nicht erscheinen und einer örtlichen Behörde eines Kreises unterstehen, können prüfen, ob sie den Antrag fristgerecht eingereicht haben. Die Liste der Empfänger ist die Liste der Antragsteller, nicht die der förderfähigen Einrichtungen.
- Wenn Sie ein Kulturzentrum oder ein Kulturhaus mit Aufführungstätigkeit sind, belegen Sie dieses Profil in den Organisationsunterlagen. Art. 1 Abs. (2) zählt Theater, Opern und Philharmonien auf, und eine etwaige Prüfung der Verwendung wird von jener Formulierung ausgehen.
Häufige Fragen
Woher kommt dieses Geld?
Wie viele Einrichtungen erhalten Geld und wie viel?
Wann kommt das Geld bei der Einrichtung an?
Wie wurde der Betrag jeder Einrichtung berechnet?
Warum ist die Summe kleiner als im Juni?
Erhalten die Theater aus Bukarest etwas?
Folgt 2026 noch eine Verteilung?
Was geschieht mit dem bis zum Jahresende nicht verwendeten Geld?
Fehler und Widersprüche im veröffentlichten Text
- Art. 1 Abs. (2) gegenüber der Anlage und Art. 2. Der Absatz sagt, dass die Beträge „se utilizează exclusiv pentru finanțarea instituțiilor publice de spectacole din subordinea autorităților administrației publice locale ale unităților administrativ-teritoriale din județe, respectiv teatre, opere și filarmonici”, also ausschließlich für die Finanzierung der öffentlichen Aufführungseinrichtungen verwendet werden, die den Behörden der örtlichen öffentlichen Verwaltung der Verwaltungseinheiten der Kreise unterstehen, nämlich Theater, Opern und Philharmonien. Die Anlage weist jedoch 1.626.046,22 Lei dem Centrul Cultural Municipal „George Coșbuc” in Bistrița zu, 1.889.804,77 Lei dem Centrul Cultural Municipal Râmnicu Vâlcea, 586.208,91 Lei der Casa de Cultură „Traian Grozăvescu” in Lugoj und 378.663,51 Lei dem Centrul Cultural „Vigadó” in Târgu Secuiesc, insgesamt 4.480.723,41 Lei, also 3,14% der Summe. Keine dieser vier Einrichtungen ist nach ihrer Bezeichnung ein Theater, eine Oper oder eine Philharmonie. Zudem nennt Art. 2 das Einnahmekonto „Sume repartizate pentru finanțarea instituțiilor de spectacole și concerte”, für die Finanzierung der Einrichtungen für Aufführungen und Konzerte verteilte Beträge, eine weitere Kategorie. Ein Hauptanweisungsbefugter, der den Rechtsakt guten Glaubens liest, kann entweder zu dem Schluss kommen, dass die Aufzählung aus Art. 1 Abs. (2) abschließend ist, und dann ist die Ausgabe rechtswidrig, oder dass sie beispielhaft ist, und dann ist sie rechtmäßig. Der Unterschied betrifft 4,48 Millionen Lei und die in Art. 4 vorgesehene Haftung.
Analyse der Redaktion
Der Beschluss löst eine einfache Aufgabe, die Aufteilung einer auf einem Konto eingegangenen Summe, und er löst sie fristgerecht. Was er nicht löst, ist die Nachvollziehbarkeit der Rechnung. Der Verteilungsschlüssel hat nach dem Gesetz drei Bestandteile: den Haushaltsvollzug jeder Einrichtung im Jahr 2025, die Deckelung durch den beantragten Betrag und die gleichmäßige Aufteilung des verbliebenen Restes. Keiner der drei erscheint im Rechtsakt. Das Ergebnis ist eine Tabelle mit 75 Zahlen, die niemand außerhalb des Ministeriums nachvollziehen kann, obwohl alle Eingangsdaten bereits vorliegen, vom Finanzministerium an das Entwicklungsministerium übermittelt.
Die erste Beobachtung, die man nicht sieht, wenn man den Beschluss allein liest, ergibt sich aus dem Vergleich mit der ersten Verteilung des Jahres. Das Verhältnis zwischen der jetzigen Summe und jener vom Juni ist nicht für alle dasselbe und auch nicht zufällig: Es wächst gleichmäßig mit der Größe der Einrichtung. Für die Hälfte mit den kleineren Haushaltsvollzügen liegt der Mittelwert bei 55,6%, für die obere Hälfte bei 58,0%, und an den Rändern ist der Unterschied deutlich zu sehen. Das Centrul Cultural „Vigadó” in Târgu Secuiesc sinkt auf 53,1%, das Teatrul pentru Copii și Tineret „Vasilache” in Botoșani auf 53,8%, während das Teatrul Național „Radu Stanca” in Sibiu, die Opera Brașov und die Filarmonica de Stat Transilvania bei 57,5 bis 57,6% liegen. Die Erklärung ist mechanisch: Der zu gleichen Teilen unter allen Antragstellern aufgeteilte Anteil zählt verhältnismäßig mehr für den, der wenig erhält, und wenn die Gesamtsumme sinkt, wird er dünner. Mit anderen Worten: In einem Jahr, in dem der Fonds weniger einnimmt, schwächt sich der ausgleichende Bestandteil des Schlüssels ab, und die kleinen Einrichtungen verlieren zuerst. Das ist eine Wirkung des Gesetzesentwurfs, nicht eine Entscheidung des Beschlusses, aber die Folge tragen gerade jene Einrichtungen, für die 100.000 Lei den Unterschied zwischen einer Premiere und einer Wiederaufnahme ausmachen.
Die zweite Beobachtung betrifft die einzige wirkliche Ausnahme der Tabelle. Die Opera Română Craiova erhält 7.457.000,17 Lei, also 98,7% der 7.554.624,47 Lei vom Juni, in einer Runde, in der alle anderen auf die Hälfte gesunken sind. Der Schlüssel des Gesetzes lässt nur eine mögliche Erklärung: In der ersten Runde wurde die Zuweisung der Oper aus Craiova durch die Deckelung „fără a depăși suma solicitată”, ohne den beantragten Betrag zu überschreiten, beschnitten, der Anteil gab ihr also deutlich mehr, als sie beantragt hatte. In der zweiten Runde, mit einer kleineren Gesamtsumme, ist der Anteil fast auf die Höhe des Antrags gesunken, und die Deckelung hat aufgehört zu greifen. Wenn dies die Erklärung ist, dann sagt sie, dass die Opera Română Craiova mit Abstand den größten Haushaltsvollzug unter den antragstellenden Einrichtungen hat, eine Tatsache, die keine Zahl des Rechtsakts zeigt. Symmetrisch sinkt das Teatrul „Alexandru Davila” in Pitești auf 46,8%, weit unter den Mittelwert der Gruppe, was auf einen kleineren Antrag als in der ersten Runde hindeutet. Beide Lesarten bleiben Schlussfolgerungen, gerade weil die Eingangsdaten nicht veröffentlicht werden.
Die dritte Beobachtung betrifft die Geografie und ist die unbequemste. Der Anteil von 2% wird aus der Einkommensteuer auf der Ebene jeder Verwaltungseinheit der Kreise zurückbehalten, und das Geld geht nur an die Aufführungseinrichtungen, die den örtlichen Behörden unterstehen. Sieben Kreise haben keine einzige Einrichtung in der Anlage: Călărași, Ialomița, Ilfov, Mehedinți, Olt, Sălaj und Teleorman. Ihre Steuerpflichtigen speisen den Fonds und erhalten nichts aus ihm, und der Mechanismus sieht keinen Ausgleich vor. Es ist tatsächlich ein Transfer zwischen den Kreisen, entschieden nicht durch eine ausdrückliche Kulturpolitik, sondern durch die Landkarte der geerbten Einrichtungen. Die Stadt Bukarest trägt dagegen weder bei noch erhält sie etwas, denn Art. 7 Abs. (2) behält ihr eine völlig eigene Regelung vor.
Die vierte Beobachtung ist eine Zählung von Tagen am Jahresende. Die drei Runden decken die Einnahmen bis zum 31. Mai ab, vom 1. Juni bis zum 31. August und vom 1. September bis zum 10. Dezember. Was zwischen dem 11. und dem 22. Dezember 2026 eingeht, gelangt in keine Verteilung, und Art. 8 Abs. (3) und (4) schicken die Restbeträge an den Staatshaushalt. Es sind zwölf Tage Einnahmen aus der Einkommensteuer, die aus dem Kulturkreislauf ausscheiden, ohne dass ein Text erklärt, warum die dritte Runde elf Tage vor dem Ende des Haushaltsjahres endet.
Die fünfte Beobachtung betrifft die Namen aus der Anlage, die nicht bloß eine Frage der Typografie sind. Vier Einrichtungen sind Kulturzentren oder Kulturhäuser, und eine fünfte, das Centrul cultural cu statut de teatru „Jean Bart” in Tulcea, erklärt ihren Status in der Bezeichnung selbst, was zeigt, dass jemand die Frage gestellt und sie über den Namen der Einrichtung gelöst hat, nicht über den Text des Beschlusses. Das Ateneul Național in Iași, mit 3.852.446,67 Lei, steht im gleichen Register. Wäre die Aufzählung „teatre, opere și filarmonici”, Theater, Opern und Philharmonien, abschließend, hätten diese Namen in der Liste nichts zu suchen, und Art. 4 legt die Haftung auf die Hauptanweisungsbefugten, nicht auf die Regierung.
Was geändert werden sollte
- Die Anlage sollte drei Spalten mehr haben: den beantragten Betrag, den Haushaltsvollzug von 2025 und den Anteil, der sich aus der gleichmäßigen Aufteilung des Restbetrags ergibt. Die Daten liegen beim Ministerium bereits vor, und ihr Vorhandensein würde die Verteilung für jeden nachprüfbar machen, auch für die Einrichtungen, die sich untereinander vergleichen.
- Art. 1 Abs. (2) sollte so neu gefasst werden, dass er die Empfänger der Anlage tatsächlich erfasst. Eine Formulierung wie „öffentliche Einrichtungen für Aufführungen und Konzerte, einschließlich Kulturzentren mit Aufführungstätigkeit” würde den Text mit der Liste und mit der Bezeichnung des Kontos aus Art. 2 in Einklang bringen und das Risiko beseitigen, das heute die Hauptanweisungsbefugten tragen.
- Der ausgleichende Bestandteil des Schlüssels sollte als fester Prozentsatz des Fonds ausgedrückt werden, nicht als verbliebener Restbetrag. Heute verlieren die kleinen Einrichtungen umso mehr, je weniger der Fonds einnimmt, genau umgekehrt zu dem, was ein Sicherheitsnetz verlangen würde. Ein fester Prozentsatz würde die Haushalte der kleinen Einrichtungen von einer Runde zur nächsten stabilisieren.
- Die dritte Runde sollte die Einnahmen bis zum 20. Dezember abdecken. Die jetzige Frist des 10. Dezember lässt zwölf Tage Einnahmen, die an den Staatshaushalt zurückgehen, und die Überweisungsverfahren zeigen mit den fünf Tagen aus Art. 2, dass ein kürzerer Abstand machbar ist.
- Die Kreise ohne eigene Aufführungseinrichtung sollten einen Weg zum Fonds haben. Entweder über die Finanzierung von Gastspielen und Spielzeiten in jenen Kreisen oder über die Förderfähigkeit neu gegründeter Einrichtungen im ersten Jahr, sonst bleibt der Anteil von 2% ein stillschweigender Transfer zwischen den Kreisen.
- Die Fristen für die Einreichung der Anträge sollten den Einrichtungen mitgeteilt werden, nicht nur im Haushaltsgesetz stehen. Der Eintritt zweier Einrichtungen erst in der zweiten Runde zeigt, dass die Information nicht gleichmäßig ankommt, und eine Einrichtung, die nicht beantragt, erhält nichts, unabhängig von ihrem Haushaltsvollzug von 2025.
Originaltext des Rechtsakts
Der nachstehende Text wird auf Rumänisch wiedergegeben, in der amtlichen Fassung der Veröffentlichung.
Der vollständige Text in der im Amtsblatt Rumäniens veröffentlichten Fassung
Amtsblatt Rumäniens Nr. 816 vom 24. September 2026 8 Seiten PDF, 77 KB der Rechtsakt beginnt auf Seite 5
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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich für konkrete Sachverhalte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
