Kurz gefasst
- Die Rumänische Nationalbank zahlt 0,24 Prozent pro Jahr für die Euro, die die Banken bei ihr blockiert halten müssen. Das sind die Mindestreserven, also jener Teil des von Kunden eingesammelten Geldes, den jede Bank bei der Zentralbank lassen muss und nicht verleihen darf. Für in Fremdwährung eingesammeltes Geld beträgt der Satz 5 Prozent, und die Reserve wird in Euro gehalten, gleich in welcher Währung das Geld hereinkam. Unmittelbar betroffen sind alle Banken in Rumänien, die hier ansässigen ebenso wie die Zweigniederlassungen von Banken aus anderen Staaten.
- Es ist die vierte Erhöhung in Folge. Der Satz stieg von 0,17 Prozent pro Jahr für den Zeitraum vom 24. Mai bis 23. Juni 2026 auf 0,21 Prozent für den 24. Juni bis 23. Juli, dann auf 0,22 Prozent für den 24. Juli bis 23. August und nun auf 0,24 Prozent. In vier Monaten sind 0,07 Prozentpunkte hinzugekommen, also ein Plus von 41 Prozent gegenüber dem Ausgangspunkt. Der Satz für die Reserven in Lei blieb bei 0,90 Prozent pro Jahr, unverändert seit dem 24. Juli 2026.
- Das Rundschreiben erscheint am 17. September 2026 für einen Zeitraum, der am 24. August begonnen hat. Das ist kein Kalenderversehen. Der Satz wird aus Daten berechnet, die die Banken erst nach dem Beginn des Zeitraums melden, er kann also nicht vorher bekannt gegeben werden. Niemand muss deswegen etwas anders machen: Es ändert sich nur der Betrag, den die Zentralbank am Ende überweist, am 25. September 2026.
Veröffentlicht: Amtsblatt Nr. 790 vom 17. September 2026
Inkrafttreten: 17. September 2026, am Tag der Veröffentlichung, wobei der Satz für den Zeitraum vom 24. August bis 23. September 2026 gilt
Für die Euro, die die Banken in Rumänien bei der Nationalbank blockiert halten müssen, ist der Zins auf 0,24 Prozent pro Jahr gestiegen. Es ist ein Rechtsakt von einer Zeile, veröffentlicht auf der letzten Seite des Amtsblatts Nr. 790 vom 17. September 2026, und eine geringere Rendite findet sich in der Umgebung kaum: Bei den Euro-Anleihen, die das Finanzministerium im August verkauft hat, lag der Kupon bei 3,90 Prozent pro Jahr, mehr als sechzehnmal so hoch. Der Abstand ist keine Unregelmäßigkeit, sondern der Mechanismus selbst: Dieses Geld liegt bei der Zentralbank nicht, um zu arbeiten, sondern um nicht zu zirkulieren.
Die Mindestreserven sind das älteste und einfachste Werkzeug einer Zentralbank. Jede Bank sammelt Einlagen von Kunden, und ein prozentual festgelegter Teil davon bleibt auf einem Konto bei der Zentralbank gebunden. Der Rest darf verliehen werden. In Rumänien beträgt der Satz 8 Prozent für in Lei eingesammeltes Geld und 5 Prozent für Fremdwährung, Werte, die mit den Rundschreiben der Rumänischen Nationalbank Nr. 60 und Nr. 61 vom 11. Dezember 2024 festgelegt wurden und seit dem Anwendungszeitraum vom 24. Januar bis 23. Februar 2025 unverändert sind. Zur Lei-Komponente des Mechanismus sagt die Zentralbank, sie habe drei Hauptfunktionen: Sie dämpft die Schwankungen der Zinsen am Interbankenmarkt, gibt ein Instrument der Geldmengensteuerung und hilft bei der Liquiditätssteuerung. Die Fremdwährungskomponente hatte in den Jahren vor der Finanzkrise noch einen weiteren Zweck, nämlich die Ausweitung der Fremdwährungskredite zu bremsen.
Das so gehaltene Geld wird weder eingezogen noch unentgeltlich stillgelegt. Art. 8 Abs. (3) des Gesetzes Nr. 312/2004 über die Satzung der Rumänischen Nationalbank verpflichtet die Zentralbank zur Verzinsung, und die Untergrenze dieses Zinses ist nicht frei gewählt: Das Gesetz knüpft sie an den durchschnittlichen Satz, den die Banken selbst ihren Kunden für Sichteinlagen zahlen, also für Geld auf laufenden Konten, das jederzeit abgehoben werden kann. Die Verordnung der Rumänischen Nationalbank Nr. 5/2024 über die Mindestreserven führt in Art. 9 aus, wie dieser Durchschnitt berechnet wird: getrennt für Lei und für Euro, als gewichteter Durchschnitt, auf der Grundlage der von den Banken für den Arbeitstag vor Beginn des Zeitraums gemeldeten Bestände und Zinssätze, mit drei Dezimalstellen und Rundung auf die zweite.
Daher rührt auch die Erklärung, warum der Satz für Euro so stark von dem für Lei abweicht. Er ist keine geldpolitische Entscheidung, sondern der Spiegel dessen, was die Banken auf dem rumänischen Markt für eine bestimmte Währung zahlen. Wer seine Euro auf dem laufenden Konto hält, bekommt dafür fast nichts, und der gewichtete Durchschnitt dieser Zinsen zeigt genau das. Für Lei, wo der Wettbewerb um Einlagen härter ist, liegt der Durchschnitt fast viermal höher, bei 0,90 Prozent pro Jahr. Zum Vergleich: Der Leitzins der Nationalbank, jener, der in Mitteilungen bekannt gegeben wird und in den Nachrichten landet, liegt seit dem 8. August 2024 bei 6,50 Prozent pro Jahr, rund siebenundzwanzigmal so hoch wie der Satz aus dem Rundschreiben.
Der „Anwendungszeitraum”, der Ausdruck aus dem Titel des Rundschreibens, ist in Art. 8 derselben Verordnung bestimmt: die Spanne zwischen dem 24. eines Monats und dem 23. des Folgemonats. Das ist kein Kalendermonat, und darauf kommt es an, denn der Zins wird nach tatsächlichen Tagen berechnet. Der Zeitraum vom 24. August bis 23. September 2026 hat 31 Tage.
Welche Wirkungen der Rechtsakt hat
Der Rechtsakt verlangt von niemandem etwas. Er setzt keine Frist, sieht keine Sanktion vor und ändert keine Meldepflicht. Das Einzige, was sich ändert, ist die Höhe einer Zahlung, die die Zentralbank an die Banken leistet.
Wie viel das konkret ist, lässt sich genau ausrechnen, denn die Formel steht in Art. 9 Abs. (8) der Verordnung: der Tagesdurchschnitt der Reserve, multipliziert mit der Zahl der Tage des Zeitraums und mit dem Satz, geteilt durch 36.000. Bei 1 Million Euro als Reserve bringen die 31 Tage des Zeitraums 206,67 Euro. Beim vorherigen Satz von 0,22 Prozent waren es 189,44 Euro. Die Differenz beträgt 17,22 Euro je Million.
Für eine gedachte Bank mit 100 Millionen Euro an Einlagen, die in die Bemessungsgrundlage fallen, beträgt die Mindestreserve 5 Millionen, und der Zins für diesen Zeitraum beläuft sich auf 1.033,33 Euro, gegenüber 947,22 Euro beim alten Satz. Ein Plus von 86,11 Euro im Monat. Wie viel das für das gesamte Bankensystem bedeutet, lässt sich aus dem Rechtsakt nicht sagen: Das Rundschreiben enthält keinen einzigen Betrag, und der Bestand der Euro-Reserven kommt darin nirgends vor.
Drei Einzelheiten aus der Verordnung verändern das Bild mehr als die Zahl selbst. Erstens: Verzinst wird strikt die Pflichtreserve, nicht das, was eine Bank darüber hinaus hält. Art. 9 Abs. (3) sagt klar, dass Bestände oberhalb des Pflichtniveaus nichts erhalten, keine Bank hat also einen Grund, bei der Zentralbank mehr zu lassen. Zweitens: Die Reserve für das in Fremdwährung eingesammelte Geld wird in Euro gehalten, auch wenn die Bank Dollar, Pfund oder andere Währungen eingesammelt hat, und die Kosten des Währungstauschs sowie das Kursrisiko trägt nach Art. 3 Abs. (1) Buchst. c) und Abs. (2) der Verordnung vollständig die Bank. Die Bank, die Dollar eingesammelt hat, zahlt also dafür, sich Euro zu kaufen, die sie anschließend zu 0,24 Prozent pro Jahr blockiert hält. Drittens: Gezahlt wird am zweiten Arbeitstag nach dem Ende des Anwendungszeitraums. Da der 23. September 2026 auf einen Mittwoch fällt, kommt das Geld bei den Banken am Freitag, dem 25. September 2026, an.
Eine weitere Feinheit bleibt meist unbemerkt. Die Berechnungskonvention lautet „Zahl der Kalendertage des Zeitraums, geteilt durch 360”, und das Jahr hat 365 Tage. Über zwölf aufeinanderfolgende Zeiträume gerechnet, werden die 365 Tage ebenfalls durch 360 geteilt, sodass ein als 0,24 Prozent pro Jahr angekündigter Satz über ein ganzes Jahr 0,2433 Prozent erbringt. Der Unterschied ist absolut betrachtet vernachlässigbar, zeigt aber, dass die Zahl aus dem Rundschreiben ein konventioneller Satz ist und keine tatsächliche Rendite.
Für den, der Geld bei der Bank hat, ist die Wirkung mittelbar und, ehrlich gesagt, sehr klein. Die Reihenfolge der Ursachen ist genau umgekehrt, als es scheint: Nicht der Zins der Zentralbank zieht den Zins auf laufenden Konten nach oben, sondern der Durchschnitt der Zinsen auf laufenden Konten bestimmt die Untergrenze jenes der Zentralbank. Das Rundschreiben ist kein Hebel, es ist ein Thermometer. Und sein Ausschlag ist vier Monate in Folge gestiegen, was bedeutet, dass die Banken in Rumänien etwas mehr für täglich verfügbare Euro zu zahlen begonnen haben, ein Zeichen von Wettbewerb um Refinanzierung in Fremdwährung. Wer sich in Euro verschuldet, wird von dem Rechtsakt nicht berührt: Die Reservekosten der Bank bleiben Kosten, und sie steckten bereits in der angewandten Marge.
Was sich gegenüber der bisherigen Lage geändert hat
Bis zum 24. August 2026 betrug der Satz 0,22 Prozent pro Jahr, festgelegt mit dem Rundschreiben der Rumänischen Nationalbank Nr. 23 vom 11. August 2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 679 vom 17. August 2026. Der neue Satz ist um 0,02 Prozentpunkte höher, was relativ ein Plus von 9 Prozent bedeutet.
Über vier Zeiträume betrachtet, geht die Bewegung stetig nach oben. Für den 24. Mai bis 23. Juni 2026 legte das Rundschreiben Nr. 16/2026, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 508 vom 22. Juni 2026, 0,17 Prozent pro Jahr fest. Für den 24. Juni bis 23. Juli hob das Rundschreiben Nr. 19/2026 aus dem Amtsblatt Nr. 576 vom 14. Juli 2026 den Satz auf 0,21 Prozent an. Es folgten 0,22 Prozent und nun 0,24 Prozent. Kumuliert sind das 0,07 Prozentpunkte in vier Monaten, eine Bank erhält für dieselbe blockierte Summe also 41 Prozent mehr als im Mai.
Ein Zweites hat sich gegenüber dem Vormonat geändert, auch wenn man es im Rechtsakt nicht sieht: die Zahl der Rundschreiben. Am 17. August 2026 enthielt dieselbe Ausgabe des Amtsblatts zwei Rundschreiben der Nationalbank zu dieser Materie, Nr. 22 für Lei und Nr. 23 für Euro. Die Ausgabe vom 17. September 2026 enthält nur eines. Der Grund steht in Art. 9 Abs. (2) der Verordnung, der ein Rundschreiben nur bei einer Änderung des Satzes verlangt. Der Satz für die Reserven in Lei blieb bei 0,90 Prozent pro Jahr, dem seit dem 24. Juli 2026 geltenden Niveau, es gab also nichts zu veröffentlichen.
Unverändert bleibt der gesamte übrige Mechanismus. Die Reservesätze bleiben bei 8 Prozent für in Lei eingesammeltes Geld und 5 Prozent für Fremdwährung, unbewegt seit dem Anwendungszeitraum vom 24. Januar bis 23. Februar 2025. Bei null bleibt der Satz für Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als zwei Jahren, für Schuldtitel mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren und für Kredite aus Repo-Geschäften, also genau für jene Geldkategorien, von denen die Zentralbank annimmt, dass sie nicht beim ersten Anzeichen von Unruhe abfließen. Unberührt bleiben auch die Strafzinsen für eine Bank, die ihre Reserve nicht unterhält: 9,5 Prozent pro Jahr, bei wiederholtem Verstoß 12,5 Prozent pro Jahr.
Die Größenordnung dieser Zahlen lohnt einen gemeinsamen Blick. Für die ordnungsgemäß unterhaltene Reserve erhält die Bank 0,24 Prozent pro Jahr; für die nicht unterhaltene zahlt sie 9,5 Prozent pro Jahr, fast das Vierzigfache. Die Mindestreserve ist keine Einlage, sie ist eine Pflicht.
Aus denselben regelmäßigen Meldungen an die Rumänische Nationalbank werden auch die Zahlen gezogen, die darüber entscheiden, wie viel Kapital eine Bank für das operationelle Risiko bindet. Eine ab dem 23. September 2026 geltende europäische Verordnung zeigt Zeile für Zeile, woher jede Komponente des Geschäftsindikators genommen wird: 51 Zuordnungszeilen und 105 Zellen der aufsichtlichen Meldungen.
Vorteile und Nachteile
Was besser wird
- Das blockierte Geld bringt immerhin etwas. Im Euroraum, wo die Mindestreserve 1 Prozent der reservepflichtigen Verbindlichkeiten beträgt, zahlt die Europäische Zentralbank seit Juli 2023 gar keinen Zins mehr darauf. Das rumänische System verlangt das Fünffache, verzinst aber.
- Die Höhe steht nicht im Belieben der Zentralbank. Art. 8 Abs. (3) des Gesetzes Nr. 312/2004 setzt ihr eine Untergrenze, die an eine beobachtbare Größe geknüpft ist, den Durchschnitt der Zinsen, die die Banken ihren Kunden für Sichteinlagen zahlen, der Satz kann also nicht beliebig gesenkt werden.
- Die Anpassung erfolgt monatlich, nicht gelegentlich. Der Satz folgt dem Markt in jedem Anwendungszeitraum, statt jahrelang auf einem Niveau festzuhängen, das der Wirklichkeit nicht mehr entspricht.
- Der Rechtsakt schafft keine neue Pflicht, keine Frist und keine zusätzliche Meldung. Die Banken müssen keine Abläufe anpassen, und die Kunden müssen nichts unterschreiben.
- Der Mechanismus ist bereits auf das europäische Muster zugeschnitten. Die Verordnung Nr. 5/2024, in Kraft seit dem 1. Januar 2025, wurde gerade erlassen, um das Reserveregime dem des Eurosystems anzunähern und den Übergang bei der Einführung des Euro zu erleichtern.
Was problematisch bleibt
- Das Rundschreiben zeigt die Zahl nicht, aus der sich der Satz ergibt. Das Gesetz verlangt „mindestens” den Durchschnitt der Zinsen für Sichteinlagen, doch weder der Durchschnitt noch ein darauf aufgeschlagener Zuschlag werden veröffentlicht. Aus dem Rechtsakt lässt sich nicht überprüfen, ob die gesetzliche Untergrenze eingehalten wurde.
- Der Rechtsakt sagt nicht, welchen Satz er ersetzt. Es gibt keinen Verweis auf das Rundschreiben Nr. 23/2026, das 0,22 Prozent pro Jahr festgelegt hatte, aus dem Text ist also weder zu erkennen, dass es sich um eine Erhöhung handelt, noch um welche.
- Es gibt keine einzige Zeile Begründung. Das Rundschreiben ist ein Tenor ohne Erläuterung, obwohl es die einzige Form ist, in der die Öffentlichkeit von dieser monatlichen Bewegung erfährt.
- Die Veröffentlichung kommt stets nach dem Beginn des Zeitraums, bei den vier hier geprüften Euro-Rundschreiben des Jahres 2026 zwischen 20 und 29 Tage danach. Keine Bank weiß an dem Tag, an dem sie die Reserve zu bilden beginnt, zu welchem Satz sie vergütet wird.
- Der Satz bleibt weit unter den Geldkosten am Euromarkt. Der Zins, mit dem die Europäische Zentralbank die Tagesgeldeinlagen der Banken des Euroraums vergütet, liegt seit dem 16. September 2026 bei 2,50 Prozent pro Jahr, mehr als zehnmal so hoch.
Praktische Hinweise
- Wenn Sie in der Treasury-Abteilung einer Bank oder der Zweigniederlassung einer ausländischen Bank in Rumänien arbeiten, merken Sie sich: Der Satz gilt für den Zeitraum vom 24. August bis 23. September 2026, und die Zahlung erfolgt am 25. September 2026, dem zweiten Arbeitstag nach Ende des Zeitraums.
- Verwechseln Sie diesen Satz nicht mit dem Leitzins. Der Leitzins beträgt 6,50 Prozent pro Jahr und betrifft die Geschäfte, mit denen die Zentralbank Liquidität bereitstellt oder abschöpft. Der Satz aus dem Rundschreiben betrifft ausschließlich das als Reserve gebundene Geld und ist rund siebenundzwanzigmal kleiner.
- Wenn Sie wissen wollen, was Sie tatsächlich erhalten, nehmen Sie die Formel aus Art. 9 Abs. (8) der Verordnung Nr. 5/2024 und nicht eine schlichte Division durch zwölf. Im Zähler steht die tatsächliche Zahl der Tage des Zeitraums, im Nenner 360, nicht 365.
- Halten Sie bei der Zentralbank nicht mehr als das Pflichtniveau. Art. 9 Abs. (3) sieht vor, dass der Überschuss überhaupt nicht verzinst wird, jeder Euro über der Schwelle liegt dort also unentgeltlich.
- Wenn Ihr Institut Einlagen in Dollar oder anderen Fremdwährungen einsammelt, rechnen Sie die Umtauschkosten gesondert. Die Verordnung verlangt, dass die Reserve für alles in Fremdwährung eingesammelte Geld in Euro gebildet wird, und Aufwand wie Kursrisiko bleiben bei der Bank.
- Wer die Reihe verfolgt: Die Rundschreiben erscheinen in der Regel in der zweiten Monatshälfte, drei bis vier Wochen nach Beginn des Anwendungszeitraums, und sind im Amtsblatt oder im Regelungsverzeichnis der Zentralbank nachzulesen.
Häufige Fragen
Was sind, in verständlicher Sprache, die Mindestreserven?
Warum zahlt die Zentralbank Zinsen für Geld, das sie blockiert hält?
Warum ist der Satz für Euro so anders als der für Lei?
Wie kann am 17. September ein Satz veröffentlicht werden, der ab dem 24. August gilt?
Was geschieht, wenn eine Bank ihre Reserve nicht unterhält?
Wie ist es im Euroraum?
Betrifft es mich, wenn ich Ersparnisse in Euro bei der Bank habe?
Analyse der Redaktion
Der Rechtsakt ist so sauber, wie er nur sein kann: eine Zeile Tenor, drei Rechtsgrundlagen, die genau das sagen, was ihnen zugeschrieben wird, und eine Zahl. Er hat keine Widersprüche, keine unmöglichen Fristen und lässt keinen Zweifel daran, wen er betrifft. Das Problem, das er löst, ist real, wenn auch bescheiden, und der Mechanismus dahinter ist gut gebaut. Zu besprechen ist nicht, was in ihm steht, sondern was nicht darin steht und was erst sichtbar wird, wenn man mehrere Rundschreiben nebeneinanderlegt.
Die erste Beobachtung kommt aus dem Kalender und kehrt den ersten Eindruck um. Alle vier im Jahr 2026 veröffentlichten und für diesen Artikel geprüften Rundschreiben zu den Euro-Reserven erscheinen, nachdem der Anwendungszeitraum bereits begonnen hat: jenes für den 24. Mai bis 23. Juni wurde am 22. Juni veröffentlicht, 29 Tage nach dem Start und einen Tag vor dem Ende; jenes für den 24. Juni bis 23. Juli am 14. Juli, nach 20 Tagen; jenes für den 24. Juli bis 23. August am 17. August und das jetzige am 17. September, beide nach 24 Tagen. Das Muster ist keine Nachlässigkeit, sondern die unmittelbare Folge der Berechnungsweise: Art. 9 Abs. (5) der Verordnung Nr. 5/2024 knüpft den Satz an die Daten des Arbeitstages vor Beginn des Zeitraums, und Art. 9 Abs. (4) gibt den Banken drei Arbeitstage nach dem Start, um sie zu melden. Der Beleg dafür, dass die Verzögerung eine Entscheidung und kein Versehen ist, steckt in der anderen Art von Rundschreiben zur selben Materie. Für die Reservesätze verlangt Art. 6 Abs. (2) der Verordnung die Mitteilung mindestens 10 Tage vor Beginn des Zeitraums, denn dort ändert sich das Verhalten der Banken. Die Rundschreiben Nr. 60 und Nr. 61 vom 11. Dezember 2024, die die Sätze von 5 und 8 Prozent festlegten, wurden am 19. Dezember 2024 für einen Zeitraum veröffentlicht, der am 24. Januar 2025 begann, also 36 Tage im Voraus, mehr als das Dreifache des verlangten Mindestmaßes. Derselbe Urheber, dieselbe Materie, entgegengesetzte Kalender, und der Grund steht in der Verordnung.
Die zweite Beobachtung betrifft das, was unterwegs verloren geht. Das Gesetz sagt „mindestens” den Durchschnitt der Zinsen für Sichteinlagen, was bedeutet, dass die Zentralbank mehr zahlen darf. Weder das Rundschreiben noch ein anderes zugleich veröffentlichtes Dokument zeigt, welcher Durchschnitt für den Zeitraum vom 24. August bis 23. September 2026 berechnet wurde. Ein Leser, der prüfen will, ob die gesetzliche Untergrenze eingehalten wurde, hat keine Möglichkeit dazu. Dass sich die Werte monatlich um ein oder zwei Hundertstelpunkte bewegen, genau so, wie sich ein neu berechneter gewichteter Durchschnitt bewegt, ist mit der Annahme vereinbar, dass der Satz unmittelbar übernommen wird, aber vereinbar heißt nicht bewiesen. Ein einziger zusätzlicher Satz im Rechtsakt würde die Frage schließen.
Die dritte ergibt sich aus dem Vergleich von Zahlen, die nie an derselben Stelle stehen. Eine Bank erhält 0,24 Prozent pro Jahr für die ordnungsgemäß unterhaltene Reserve und zahlt 9,5 Prozent pro Jahr für die nicht unterhaltene, ein Verhältnis von fast vierzig zu eins. Auf die Reserven in Lei erhält sie 0,90 Prozent pro Jahr, während der Leitzins derselben Zentralbank bei 6,50 Prozent liegt. Der Mechanismus ist von seiner Anlage her eine Übertragung von den Banken zur Zentralbank, und seine Größe lässt sich aus keinem seiner Bestandteile für sich allein ablesen. Das monatliche Rundschreiben zeigt nur die sichtbare Spitze des Mechanismus, die kleinste aller Zahlen.
Was geändert werden sollte
- Zusammen mit dem Satz den Durchschnitt der Zinsen für Sichteinlagen veröffentlichen, aus dem er sich ergibt. Das wäre eine einzige zusätzliche Zahl am Ende des einzigen Artikels. Praktische Wirkung: Jeder könnte prüfen, ob die gesetzliche Untergrenze aus Art. 8 Abs. (3) des Gesetzes Nr. 312/2004 eingehalten und um wie viel sie gegebenenfalls überschritten wurde, statt das aus der monatlichen Bewegung des Ergebnisses zu erschließen.
- Im Text des Rundschreibens selbst auf den Rechtsakt verweisen, den es ersetzt. Eine Klammer mit der Nummer des vorherigen Rundschreibens und dem Satz, den es ändert, würde genügen. Praktische Wirkung: Der Leser erführe aus dem Rechtsakt, ob es sich um eine Erhöhung oder eine Senkung handelt und um welche, ohne die vorhergehende Ausgabe des Amtsblatts selbst zu suchen.
- Eine Zeile Begründung hinzufügen. Praktische Wirkung: Aus dem Rechtsakt ginge unmittelbar hervor, dass der Durchschnitt der Zinsen gestiegen ist, die die Banken auf laufenden Konten in Euro zahlen, also ein Zeichen für den Wettbewerb um Refinanzierung in Fremdwährung, statt einer Zahl, die ohne Erklärung steigt.
- Die Zahl der Tage des Anwendungszeitraums im Rechtsakt nennen. Praktische Wirkung: Da der Zins nach tatsächlichen Tagen und bezogen auf 360 berechnet wird und die Zeiträume 28, 30 oder 31 Tage haben, nähme die Angabe aus der Rechnung jedes Adressaten eine Fehlerquelle, die heute durch Abzählen im Kalender behoben wird.
- Die beiden Sätze, für Lei und für Euro, in einem einzigen Rechtsakt zusammenfassen, wenn sich beide ändern. Praktische Wirkung: Der Leser hätte in einer einzigen Veröffentlichung das gesamte Bild der Verzinsung der Reserven, und das Fehlen einer der beiden Währungen zeigte klar an, dass sich dort nichts geändert hat, statt den Eindruck einer Auslassung zu hinterlassen.
Originaltext des Rechtsakts
Der nachstehende Text wird auf Rumänisch wiedergegeben, in der amtlichen Fassung der Veröffentlichung.
Der vollständige Text in der im Amtsblatt Rumäniens veröffentlichten Fassung
Amtsblatt Nr. 790 vom 17. September 2026 16 Seiten PDF, 101 KB der Rechtsakt beginnt auf Seite 16
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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich für konkrete Sachverhalte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
