Kurz gefasst

  • Nach zwei Jahren und acht Monaten billigt das Parlament die Verordnung, mit der eine Abgabe an den Umweltfonds für Verpackungen eingeführt wurde, die nicht über das Pfandsystem zurückgegeben werden, bei Glas und Kunststoff doppelt so hoch wie bei Metall.
  • Dieselbe Verordnung hat auch die Listen der nicht konformen Abfalldeponien aktualisiert, die Rumänien nach der Verurteilung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union schließen muss, und die Begriffe RDF, SRF und CLO gesetzlich definiert.
  • Für die Aufforstungskampagne aus dem PNRR, dem rumänischen Aufbau- und Resilienzplan, hat die Verordnung das Dauergrünland wieder in die Kategorie der förderfähigen Flächen aufgenommen, mit Ausnahme des natürlichen Dauergrünlands und der Flächen mit hohem Naturwert.
Rechtsakt: Gesetz Nr. 132/2026
Veröffentlicht: Amtsblatt Rumäniens (Monitorul Oficial) Nr. 574 vom 13. Juli 2026
Inkrafttreten: 16. Juli 2026

Wer Getränke in Dosen, Glasflaschen oder PET-Flaschen in Verkehr bringt und das jährliche Rücknahmeziel verfehlt, zahlt für jede fehlende Verpackung an den Umweltfonds. Bei Metall entspricht der Betrag der Höhe des Pfands, bei Glas und Kunststoff dem doppelten Pfand. Die Regel gilt seit dem 1. Januar 2024, doch der Rechtsakt, der sie eingeführt hat, wurde erst jetzt vom Parlament bestätigt: Gesetz Nr. 132/2026, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Nr. 574 vom 13. Juli 2026, billigt die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 96/2023 ohne jede Änderung. Es ist eines von sieben Billigungsgesetzen derselben Ausgabe, neben dem Gesetz zu der Verordnung, mit der RO e-Transport geschaffen wurde.

Die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 96/2023 wurde im Amtsblatt Rumäniens Nr. 1003 vom 3. November 2023 veröffentlicht und enthält sechs Artikel, die in fünf Rechtsakte eingreifen: die Dringlichkeitsverordnung Nr. 196/2005 über den Umweltfonds, die Regierungsverordnung Nr. 2/2021 über die Abfalldeponierung, die Dringlichkeitsverordnung Nr. 92/2021 über die Abfallwirtschaft, das Gesetz Nr. 249/2015 über Verpackungen und die Dringlichkeitsverordnung Nr. 35/2022 über die nationale Aufforstungskampagne, dazu eine Angleichung der Begriffsbestimmungen im Gesetz Nr. 101/2006 über den kommunalen Reinigungsdienst.

Das Billigungsgesetz besteht aus einem einzigen Artikel. Es billigt die Verordnung als solche, ohne in einen ihrer Texte einzugreifen.

Welche Wirkungen der Rechtsakt hat

Eine nicht zurückgegebene Verpackung kostet den Hersteller Geld. In die Liste der Einnahmen des Umweltfonds wurde unter Art. 9 Abs. (1) Buchst. z) eine Abgabe aufgenommen, die von den Wirtschaftsteilnehmern geschuldet wird, die Erzeugnisse in nicht wiederverwendbaren Primärverpackungen aus dem Pfandsystem in Verkehr bringen. Berechnet wird sie ab dem 1. Januar 2024 für jede Verpackungseinheit aus der Differenz zwischen dem jährlichen Mindestrücknahmeziel und der anhand des Barcodes tatsächlich als zurückgegeben validierten Menge.

Glas und Kunststoff werden doppelt so hoch belastet wie Metall. Für jede Einheit einer nicht wiederverwendbaren Verpackung aus Metall entspricht die Abgabe der Höhe des Pfands nach Art. 12 Abs. (5) des Regierungsbeschlusses Nr. 1.074/2021. Für jede Einheit aus Glas oder Kunststoff beträgt die Abgabe das Doppelte desselben Pfands.

Vierteljährliche Meldung, jährliche Zahlung. Die Wirtschaftsteilnehmer müssen vierteljährlich über den Systembetreiber, bis zum 25. des auf das Quartal folgenden Monats, die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen, die zurückgegebenen Mengen und die zur Verwertung übergebenen Mengen melden, und zwar in Kilogramm, nach Materialart und in Stückzahlen. Der geschuldete Betrag wird einmal jährlich gezahlt, ebenfalls über den Systembetreiber, bis einschließlich 25. Januar des Folgejahres.

Das Programm „Săptămâna verde”, die grüne Woche an den Schulen, wird aus dem Umweltfonds finanziert. Es wurde in die Liste der förderfähigen Kategorien aufgenommen, Begünstigter ist das Bildungsministerium. Der Finanzierungsmechanismus und die Beträge werden durch Regierungsbeschluss auf Vorschlag der zentralen Umweltschutzbehörde gebilligt.

Der Umweltfonds vereinnahmt auch die Mieten der Verwaltung des Umweltfonds. Die Erlöse aus der Vermietung beweglicher oder unbeweglicher Güter im Eigentum oder in der Verwaltung der Behörde sind zu einer Einnahme des Fonds geworden. Diese Position fehlte im Gründungsakt, obwohl das Verwaltungsgesetzbuch das Recht einräumt, solche Güter zu vermieten.

Das Geld aus der Verpackungsabgabe fließt in die Abfallinfrastruktur. Die Beträge aus der Anwendung der Buchstaben c), v) und z) des Art. 9 Abs. (1) werden für den Ausbau der Infrastruktur der Abfallbewirtschaftung verwendet, auf Grundlage der von der zentralen Umweltschutzbehörde festgelegten Strategie.

Die Listen der nicht konformen Deponien können durch Erlass des Ministers geändert werden. In Art. 38 der Regierungsverordnung Nr. 2/2021 wurde ein neuer Absatz eingefügt: Anhang Nr. 5 wird durch Erlass des Ministers für Umwelt, Wasser und Wälder aktualisiert, so oft die zentrale Behörde dies für erforderlich hält. Zugleich wurden die Tabellen 5.1, 5.3 und 5.4 dieses Anhangs vollständig ersetzt.

Sechs Fachbegriffe sind ins Gesetz gelangt. In Anhang Nr. 1 der Dringlichkeitsverordnung Nr. 92/2021 wurden die Begriffsbestimmungen für die mechanisch-biologische Behandlungsanlage, die integrierte Behandlungsanlage, RDF, SRF, CLO und die Restsiedlungsabfälle ergänzt. RDF und SRF sind alternative Brennstoffe aus behandelten Siedlungsabfällen, wobei SRF derjenige ist, der die europäische Norm EN ISO 21640:2021 erfüllt. CLO ist das kompostähnliche Material aus der mechanisch-biologischen Behandlung, das zur Abdeckung von Deponien und zur Sanierung stillgelegter Bergwerke verwendet wird und die Kriterien eines fertigen Komposts nicht erfüllt.

Die Verpackungsziele werden ausschließlich über den Systembetreiber erreicht. Im Gesetz Nr. 249/2015 wurde festgelegt, dass die jährlichen Mindestziele der Hersteller für die vom Pfandsystem erfassten Verpackungen ab dem Betriebsbeginn des Systems nur noch über dessen Betreiber erfüllt werden. Getrennt davon müssen die nicht wiederverwendbaren Primärverpackungen, die dem System unterliegen, bei der Abgabe der Erklärungen über die Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds gesondert ausgewiesen werden.

Das Dauergrünland ist auf die Liste der aufzuforstenden Flächen zurückgekehrt. Art. 1 Abs. (1) Buchst. a) der Dringlichkeitsverordnung Nr. 35/2022 wurde neu gefasst: Förderfähig sind Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen, mit Ausnahme des natürlichen Dauergrünlands, der Feuchtgebiete und sonstiger landwirtschaftlicher Flächen mit hohem Naturwert.

Was sich gegenüber der bisherigen Lage geändert hat

Vor der Verordnung schuldete ein Hersteller, der das Rücknahmeziel verfehlte, für die verbleibende Differenz nichts. Das Pfandsystem hatte zwar jährliche Ziele, die im Regierungsbeschluss Nr. 1.074/2021 festgelegt waren, aber keine eigene finanzielle Sanktion für deren Verfehlung. Die Verordnung hat das Ziel an eine Abgabe geknüpft, die Stück für Stück berechnet wird, und die unterschiedliche Behandlung von Metall und den übrigen Materialien unmittelbar im Text festgeschrieben: das Doppelte bei Glas und Kunststoff.

Die zweite Änderung betrifft die Deponielisten. Die Tabellen 5.1, 5.3 und 5.4 in Anhang Nr. 5 der Regierungsverordnung Nr. 2/2021 enthielten den Stand von 2021. Die aus dem Umweltfonds finanzierte Diagnoseanalyse hat Flächenabweichungen gegenüber den in den Tabellen eingetragenen Werten aufgezeigt, und ein Teil der Deponien war zwischenzeitlich geschlossen worden. Die Verordnung hat die Tabellen ersetzt und künftige Aktualisierungen auf die Ebene eines Ministererlasses verlagert, für den kein Rechtsakt der Regierung mehr nötig ist.

Die dritte Änderung betrifft die Rechtssprache. Bis November 2023 kursierten RDF, SRF und CLO in Leistungsverzeichnissen und in Projekten aus europäischen Mitteln, hatten aber in keinem Rechtsakt eine Begriffsbestimmung. Das Gesetz Nr. 101/2006 über den kommunalen Reinigungsdienst wurde in derselben Verordnung angeglichen, damit Restabfälle und integrierte Behandlungsanlage in beiden Rechtsakten dasselbe bedeuten.

Die vierte Änderung korrigiert eine Einschränkung, die vier Monate zuvor eingeführt worden war. Das Gesetz Nr. 236/2023 hatte sämtliches Dauergrünland aus der Kategorie der für die Aufforstung förderfähigen Flächen gestrichen, auch jenes ohne hohen Naturwert, wodurch das Ziel aus dem PNRR von 56.700 Hektar schwer erreichbar wurde. Die Verordnung hat das gewöhnliche Grünland wieder auf die Liste gesetzt und nur das natürliche Dauergrünland, die Feuchtgebiete und die landwirtschaftlichen Flächen mit hohem Naturwert ausgeschlossen gelassen.

Durch das jetzige Gesetz ändert sich inhaltlich nichts. Es ändert sich nur der Status der Verordnung, die im Billigungsverfahren nicht mehr abgelehnt oder geändert werden kann.

Vorteile und Nachteile

Was besser wird

  • Die Debatte über die Rechtsgrundlage einer Abgabe wird beendet, die seit dem 1. Januar 2024 berechnet und jährlich von allen Herstellern im Pfandsystem gezahlt wird.
  • Die Begriffsbestimmungen für RDF, SRF, CLO und Restsiedlungsabfälle werden bestätigt, die in Entsorgungsverträgen und in Projekten aus europäischen Mitteln verwendet werden.
  • Das gewöhnliche Dauergrünland bleibt auf der Liste der aufzuforstenden Flächen, ohne das das Ziel von 56.700 Hektar aus dem PNRR schwer erreichbar wäre.
  • Es wird nichts geändert, also entstehen keine rückwirkenden Folgen für bereits gemeldete und gezahlte Abgaben.

Was problematisch bleibt

  • Zwei Jahre und acht Monate von der Verordnung bis zur Billigung, und das bei einem Rechtsakt, der für Wirtschaftsteilnehmer eine neue finanzielle Abgabe einführt.
  • Die Aktualisierung der Liste der nicht konformen Deponien ist auf die Ebene eines Ministererlasses abgestiegen, sodass die Aufnahme oder Streichung einer Deponie aus der Schließungspflicht nicht mehr über die Regierung läuft.
  • Die Abgabe wird anhand der Mengen berechnet, die der Systembetreiber über den Barcode validiert, sodass der Hersteller für seine eigene Zahlungspflicht von den Daten eines Dritten abhängt.
  • Die unterschiedliche Behandlung von Metall einerseits und Glas und Kunststoff andererseits wird in der Präambel der Verordnung nicht erklärt.
  • Ein Rechtsakt, der das Verpackungsregime, die Schließung von Industriedeponien, Fachbegriffe, ein Schulprogramm und die Aufforstungskampagne vermengt, kann nur im Ganzen gebilligt oder abgelehnt werden.

Praktische Hinweise

  1. Wenn Sie Getränke in nicht wiederverwendbaren Primärverpackungen in Verkehr bringen, wird die Zahlungspflicht jährlich zum 25. Januar für das Vorjahr festgestellt und über den Betreiber des Pfandsystems beglichen, nicht unmittelbar an die Verwaltung des Umweltfonds.
  2. Die Meldung erfolgt vierteljährlich und getrennt von der Zahlung: bis zum 25. des auf das Quartal folgenden Monats, über den Systembetreiber, für drei Mengenkategorien, ausgedrückt sowohl in Kilogramm und nach Materialart als auch in Stückzahlen.
  3. Prüfen Sie monatlich die über den Barcode validierten Rücknahmedaten. Aus ihnen ergibt sich die Differenz, auf der die Abgabe berechnet wird, und bei Glas und Kunststoff kostet jede fehlende Einheit doppelt so viel wie bei Metall.
  4. In den Erklärungen über die Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds werden die nicht wiederverwendbaren Primärverpackungen, die in das Pfandsystem fallen, gesondert von den übrigen ausgewiesen.
  5. Wenn Sie in der Abfallentsorgung arbeiten oder ein Abfallbehandlungsprojekt vorbereiten: Die Begriffsbestimmungen für RDF, SRF, CLO, die mechanisch-biologische Behandlungsanlage und die integrierte Behandlungsanlage stehen unter den Nummern 40 bis 45 in Anhang Nr. 1 der Dringlichkeitsverordnung Nr. 92/2021.
  6. Wenn Sie eine Deponie aus Anhang Nr. 5 der Regierungsverordnung Nr. 2/2021 besitzen oder betreiben, verfolgen Sie die Erlasse des Ministers für Umwelt, Wasser und Wälder: Seit 2023 werden die Listen auf dieser Ebene aktualisiert, nicht mehr durch Regierungsbeschluss.
  7. Für die Aufforstung zählt die Nutzungskategorie der Fläche. Gewöhnliches Dauergrünland ist förderfähig, natürliches Dauergrünland nicht.

Häufige Fragen

Was regelt dieses Gesetz?
Es billigt mit einem einzigen Artikel die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 96 vom 2. November 2023 über bestimmte Maßnahmen zur effizienteren Abfallbewirtschaftung sowie zur Änderung und Ergänzung einiger Rechtsakte, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Nr. 1003 vom 3. November 2023.
Wer zahlt die Abgabe für nicht zurückgegebene Verpackungen?
Die Wirtschaftsteilnehmer, die Erzeugnisse in nicht wiederverwendbaren Primärverpackungen aus dem Pfandsystem in Verkehr bringen. Die Zahlung erfolgt über den Systembetreiber, bis zum 25. Januar des Folgejahres.
Was kostet eine nicht zurückgegebene Verpackung?
Bei Metall so viel wie die Höhe des Pfands nach Art. 12 Abs. (5) des Regierungsbeschlusses Nr. 1.074/2021. Bei Glas und Kunststoff das Doppelte dieses Betrags. Gezahlt wird für die Differenz zwischen dem jährlichen Mindestrücknahmeziel und der als zurückgegeben validierten Menge.
Seit wann wird sie berechnet?
Seit dem 1. Januar 2024, nach dem Wortlaut der Verordnung. Das Billigungsgesetz ändert dieses Datum nicht.
Was bedeuten RDF, SRF und CLO?
RDF ist ein Gemisch aus behandelten nicht gefährlichen festen Siedlungsabfällen, das als alternativer Brennstoff verwendet wird. SRF ist das Erzeugnis aus derselben Behandlung, das die europäische Norm EN ISO 21640:2021 erfüllt. CLO ist das kompostähnliche Material aus der mechanisch-biologischen Behandlung von Restabfällen, das zur Abdeckung von Deponien und zur Sanierung stillgelegter Bergwerke oder kontaminierter Flächen verwendet wird.
Warum werden die Listen der Abfalldeponien geändert?
Weil die aus dem Umweltfonds finanzierte Diagnoseanalyse Flächenabweichungen gegenüber den Tabellen von 2021 aufgezeigt hat und ein Teil der Deponien zwischenzeitlich geschlossen worden war. Seit 2023 erfolgt die Aktualisierung durch Erlass des Ministers für Umwelt, Wasser und Wälder.
Was hat die Verordnung mit der Aufforstung zu tun?
Artikel V nimmt das Dauergrünland wieder in die Kategorie der Flächen auf, die für die nationale Aufforstungskampagne aus dem PNRR förderfähig sind, mit Ausnahme des natürlichen Dauergrünlands, der Feuchtgebiete und sonstiger landwirtschaftlicher Flächen mit hohem Naturwert.
Warum wurde sie erst jetzt gebilligt?
Die Verfassung sieht keine Frist vor, innerhalb deren sich das Parlament zu einer Dringlichkeitsverordnung äußern muss. Bis zur Billigung entfaltet die Verordnung Wirkung, kann aber abgelehnt oder geändert werden.

Analyse der Redaktion

Die hier gebilligte Verordnung löst ein reales und teures Problem. Rumänien wurde vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verurteilt, weil es 68 nicht konforme Abfalldeponien nicht geschlossen hat, und die Präambel der Verordnung legt die Zahlen offen: ein Mindestpauschalbetrag von 1.643.000 Euro und Strafgelder von 29.781,3 Euro je Tag, gefordert von der Europäischen Kommission in dem im Februar 2022 eröffneten Verfahren. Die Aktualisierung der Listen und ihre Verlagerung auf die Ebene eines Ministererlasses sind Maßnahmen zur Bewirtschaftung einer täglich laufenden Frist, keine Bürokratie.

Der Verpackungsteil ist jedoch etwas anderes. Eine Abgabe, die Stück für Stück berechnet wird, mit einem Faktor von zwei für Glas und Kunststoff, ist eine Umweltsteuer und keine Dringlichkeitsmaßnahme. Die fast drei Seiten lange Präambel erklärt nicht, woher das Verhältnis von eins zu zwei zwischen den Materialien kommt. Und auch nicht, warum Metall milder behandelt wird.

Es gibt noch ein Detail, das etwas darüber aussagt, wie solche Rechtsakte geschrieben werden. Die Präambel datiert das Urteil des Gerichtshofs auf den 18. Dezember 2018 und verweist an einer Stelle auf die Rechtssache C-638/18, während die Fußnoten der Tabellen im Anhang, die als Einzige Wirkung entfalten, vom Urteil vom 18. Oktober 2018 sprechen. Der normative Teil ist korrekt, niemand kann also zu zwei unterschiedlichen rechtlichen Schlüssen kommen, doch die Billigung im Jahr 2026 wäre der Moment gewesen, diese Verweise zu berichtigen. Das Parlament hat den Text Wort für Wort mitsamt ihnen beschlossen.

Was geändert werden sollte

  • Eine öffentliche Begründung des Verhältnisses von eins zu zwei zwischen den Materialien. Wenn der Unterschied auf unterschiedlichen Sammelkosten oder Recyclingquoten beruht, sollten die Zahlen in der Begründung des Entwurfs stehen und nicht nur im Text.
  • Ein Recht, die über den Barcode validierten Daten anzufechten. Der Hersteller zahlt auf Grundlage einer Menge, die der Systembetreiber berechnet, also sollte er diese Zahl vor Fälligkeit prüfen und anfechten können.
  • Die Veröffentlichung der aktualisierten Deponieliste nach jedem Ministererlass. Wenn der Anhang auf Erlassebene geändert wird, sollte die konsolidierte Fassung an einer einzigen Stelle zugänglich sein, sonst erfahren Flächeneigentümer von der Verpflichtung aus einem anderen Rechtsakt.
  • Die Trennung dauerhafter Abgaben von Maßnahmen zur Herstellung der Konformität. Die Schließung von Deponien unter dem Druck eines Urteils des Gerichtshofs und die Einführung einer neuen Verpackungsabgabe sind zwei verschiedene Themen mit verschiedenen Adressaten, die nicht in demselben Rechtsakt stehen sollten.
  • Die Berichtigung der Verweise auf die europäische Rechtsprechung im Moment der Billigung. Das Billigungsgesetz ist die einzige Gelegenheit, bei der das Parlament eine zum Gesetzestext gewordene Präambel berichtigen kann, und hier hat es sie ausgelassen.

Originaltext des Rechtsakts

Der nachstehende Text wird auf Rumänisch wiedergegeben, in der amtlichen Fassung der Veröffentlichung.

Der vollständige Text in der im Amtsblatt Rumäniens veröffentlichten Fassung

Amtsblatt Rumäniens Nr. 574 vom 13. Juli 2026 16 Seiten PDF, 101 KB der Rechtsakt beginnt auf Seite 6

Amtliches PDF öffnenPDF herunterladen

Auf kleinen Bildschirmen wird der Viewer nicht angezeigt. Nutzen Sie die Schaltflächen oben, um die Datei zu öffnen oder herunterzuladen.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich für konkrete Sachverhalte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.