Kurz gefasst

  • Der Regierungsbeschluss Nr. 775/2026 fügt dem Enteignungskorridor der Autobahn Târgu Mureș-Târgu Neamț keine einzige Immobilie hinzu und ändert keinen einzigen Entschädigungsbetrag. Er teilt die Arbeit zwischen zwei staatlichen Gesellschaften auf: von den 3.906 Positionen der Anlagen Nr. 2, 3 und 4 zum Regierungsbeschluss Nr. 1.040/2025 gehen 1.409 an die Nationale Gesellschaft für die Verwaltung der Straßeninfrastruktur (CNAIR) über, und 2.497 bleiben bei der Nationalen Gesellschaft für Straßeninvestitionen (CNIR).
  • Betroffen sind die Eigentümer aus 16 Ortschaften in drei Kreisen. CNAIR übernimmt die Enden des Korridors, also Acățari, Miercurea Nirajului, Bereni, Măgherani, Chibed und Sărățeni im Kreis Mureș sowie Pipirig und Vânători-Neamț im Kreis Neamț. CNIR behält die Mitte im Gebirge: Praid, Joseni, Lăzarea, Ditrău und Tulgheș im Kreis Harghita sowie Grințieș, Ceahlău, Poiana Teiului und Pipirig im Kreis Neamț. Die tatsächliche Aufteilung erfolgt nach Positionsnummern aus den Anlagen, nicht nach Ortsnamen.
  • Das Geld bleibt das im Jahr 2025 bewilligte: 134.132,38 Tausend Lei, also 134,13 Millionen Lei, aus dem Staatshaushalt, über den Haushalt des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur. Der Beschluss entfaltet seine Wirkungen ab der Veröffentlichung, dem 28. September 2026, und die beiden Gesellschaften haben 15 Tage, also bis zum 13. Oktober 2026, um einander die Quittungen der CEC Bank und die bisher erstellten Unterlagen zu übergeben.
Rechtsakt: Regierungsbeschluss Nr. 775/2026 zur Änderung und Ergänzung des Regierungsbeschlusses Nr. 1.040/2025 über die Einleitung der Verfahren zur Enteignung aller Immobilien in Privateigentum, die den Enteignungskorridor der Arbeit von öffentlichem Nutzen von nationalem Interesse „Autostrada Târgu Mureș — Târgu-Neamț — Secțiunea II: Miercurea Nirajului-Leghin” bilden und auf dem Gebiet der Ortschaften Acățari, Miercurea Nirajului, Bereni, Măgherani, Chibed, Sărățeni im Kreis Mureș, Praid, Joseni, Lăzarea, Ditrău, Tulgheș im Kreis Harghita und Grințies, Ceahlău, Poiana Teiului, Pipirig, Vânători-Neamț im Kreis Neamț liegen, über die Genehmigung der Liste der Immobilien im öffentlichen Eigentum des Staates sowie über die Genehmigung der Liste der Immobilien im öffentlichen Eigentum der Gebietskörperschaften, die zum Enteignungskorridor der Arbeit von öffentlichem Nutzen von nationalem Interesse gehören
Veröffentlicht: Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 821 vom 28. September 2026, Seiten 2-3
Inkrafttreten: ab der Veröffentlichung, dem 28. September 2026, denn Artikel 12 Absatz (3) des Gesetzes Nr. 24/2000 über die Normen der Gesetzestechnik bestimmt, dass Rechtsakte, mit Ausnahme der Gesetze und der Verordnungen, ab dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens (Monitorul Oficial) Wirkungen entfalten, sofern sie nicht selbst einen späteren Tag enthalten, und der Beschluss enthält keinen solchen Tag

Der Regierungsbeschluss Nr. 775/2026 nimmt niemandem einen zusätzlichen Quadratmeter aus dem Hof und bewegt keinen Lei aus den bereits berechneten Entschädigungen. Er tut etwas anderes, was in einem Enteignungsakt selten vorkommt: er schreibt um, wer sich um die Akten kümmert. Der Korridor war im Dezember 2025 eröffnet worden, durch einen Beschluss jener Art, mit denen die Regierung die Enteignungen für eine Autobahn einleitet, und seither lag das gesamte Verfahren bei einer einzigen staatlichen Gesellschaft. Ab dem 28. September 2026 teilt es sich auf zwei auf.

Es geht um den Abschnitt II der Autobahn Târgu Mureș-Târgu Neamț, die Teilstrecke Miercurea Nirajului-Leghin, die von Kilometer 22+000 bis Kilometer 181+195 verläuft, also 159,195 Kilometer durch die Kreise Mureș, Harghita und Neamț. Die technisch-wirtschaftlichen Kennzahlen waren mit dem Regierungsbeschluss Nr. 1.201/2023 genehmigt worden und der Enteignungskorridor mit dem Regierungsbeschluss Nr. 1.040/2025, angenommen am 27. November 2025 und veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 1119 vom 4. Dezember 2025. Jener Beschluss hat die Entschädigungen auf 134.132,38 Tausend Lei geschätzt, Geld aus dem Staatshaushalt, über den Haushalt des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, bei Kapitel 84.01 „Transporturi”, also Verkehr, aus den vom Kohäsionsfonds finanzierten Programmen für den Finanzrahmen 2021-2027.

Was der Beschluss vom 28. September 2026 ändert, zeigt sich in vier Punkten des Artikels I. Der erste schreibt den Absatz (1) des Artikels 2 aus dem Beschluss von 2025 um: Enteignungsberechtigter bleibt der rumänische Staat, vertreten durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, von nun an aber durch zwei Gesellschaften, die Nationale Gesellschaft für Straßeninvestitionen und die Nationale Gesellschaft für die Verwaltung der Straßeninfrastruktur, nicht mehr durch eine einzige. Die anderen drei Punkte fügen sechs neue Absätze hinzu, je zwei für jede der drei Anlagen mit Immobilien, und jedes Paar schneidet die Liste in zwei Positionsbereiche.

Die Anlage Nr. 2, jene mit den Immobilien in Privateigentum, also die einzige, in der Eigentümer und Einzelbeträge erscheinen, hat 3.178 Positionen. Die Positionen 1-896 und 2.854-3.178, insgesamt 1.221, gehen an die Nationale Gesellschaft für die Verwaltung der Straßeninfrastruktur über; die Positionen 897-2.853, also 1.957, bleiben bei der Nationalen Gesellschaft für Straßeninvestitionen. Es folgt die Liste der Immobilien im öffentlichen Eigentum des Staates, die Anlage Nr. 3, mit 188 Positionen: 64 an die erste Gesellschaft, 124 an die zweite. Die letzte, die Liste der Immobilien der Gemeinden und Städte, die Anlage Nr. 4, hat 540 Positionen: 124 an die erste, 416 an die zweite. Zusammengezählt zählen die drei Anlagen 3.906 Positionen, davon gehen 1.409 an CNAIR und 2.497 bleiben bei CNIR.

Auf der Karte gelesen hat die Aufteilung eine einfache Logik: CNAIR nimmt die Enden, CNIR behält die Mitte. Die sechs Ortschaften im Kreis Mureș, wo der Abschnitt beginnt, und die zwei im Norden des Kreises Neamț, Richtung Leghin, gehen an die erste Gesellschaft. Die Gebirgsquerung, mit den fünf Ortschaften aus Harghita und mit Grințieș, Ceahlău und Poiana Teiului aus Neamț, bleibt bei der zweiten. Die Gemeinde Pipirig erscheint auf beiden Listen, weil die Grenze zwischen den zwei Positionsbereichen mitten in ihr liegt.

Der Artikel II befasst sich mit dem Übergang. CNAIR tritt in die Rechte der CNIR als Vertreterin des Enteignungsberechtigten für die ihr zugewiesenen Positionen der Anlage Nr. 2 ein, ab dem Tag des Inkrafttretens des Beschlusses. Die von der CEC Bank für die bereits hinterlegten Entschädigungen ausgestellten Quittungen werden in 15 Tagen übergeben, und die bisher im Rahmen der Enteignungsverfahren erstellten Unterlagen ebenfalls in 15 Tagen, auf der Grundlage eines Protokolls, damit die Formalitäten abgeschlossen werden. Beide Fristen laufen am 13. Oktober 2026 ab.

Am selben Tag ist im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 822, auch ein Schwesterakt zu derselben Autobahn erschienen, der Regierungsbeschluss Nr. 771/2026. Jener betrifft den Abschnitt III, Leghin-Târgu-Neamț, der genau dort weitergeht, wo der Abschnitt II aufhört, von Kilometer 181+195 bis Kilometer 211+107, und teilt nichts auf: er erhöht den als gerechte Entschädigung vorgesehenen Betrag um 51,75 Tausend Lei und aktualisiert 126 Positionen der Anlage Nr. 2 zum Regierungsbeschluss Nr. 1.179/2023, davon 88 neue Positionen, die aus katastermäßigen Teilungen hervorgegangen sind.

Welche Wirkungen der Rechtsakt hat

Die erste Wirkung spüren 1.409 Eigentümer und Verwalter von Immobilien: die Einrichtung, mit der sie zu tun haben, wechselt. Wer ein Grundstück oder ein Bauwerk hat, das in der Anlage Nr. 2 an einer Position zwischen 1 und 896 oder zwischen 2.854 und 3.178 steht, spricht nicht mehr mit der Nationalen Gesellschaft für Straßeninvestitionen, sondern mit der Nationalen Gesellschaft für die Verwaltung der Straßeninfrastruktur. Diese ist es, die benachrichtigt, die die Eigentumsurkunden entgegennimmt, die den Enteignungsbescheid erlässt und die die Akte zu Ende führt.

Die zweite Wirkung ist, dass das Verfahren nicht neu beginnt. Die bis zum 28. September 2026 erstellten Unterlagen werden auf der Grundlage eines Protokolls übergeben, und der Rechtseintritt wirkt von Rechts wegen, sodass eine halb fertige Akte nicht an den Anfang zurückkehrt. Die Zahlen der Anlage Nr. 2 werden nicht neu berechnet, die Listen werden nicht umgeschrieben, der Standort bleibt der im Jahr 2025 genehmigte. Für den Eigentümer ist die einzige Änderung der Name im Briefkopf.

Die dritte Wirkung betrifft den Kalender, den jeder Eigentümer durchläuft und der jener des Gesetzes Nr. 255/2010 über die Enteignung aus Gründen des öffentlichen Nutzens bleibt. Der Enteignungsberechtigte teilt die Enteignungsabsicht schriftlich mit und hängt die Liste der Immobilien aus, und der Eigentümer hat 20 Kalendertage, um mit den Eigentumsurkunden zu erscheinen. Der Enteignungsbescheid ergeht nach Ablauf der Frist und bildet einen vollstreckbaren Titel für die Übergabe der Immobilie, und der Übergang des Eigentumsrechts wirkt von Rechts wegen, gleichviel ob der Eigentümer erschienen ist oder nicht. Die Zahlung erfolgt binnen höchstens 90 Tagen ab dem Tag der Entscheidung, mit der die Höhe der Entschädigung festgesetzt wird. Wer mit dem Betrag nicht zufrieden ist, kann sich an das Gericht wenden, doch die Klage setzt den Eigentumsübergang nicht aus und hält die Arbeit nicht auf.

Die vierte Wirkung ist eine, die der Rechtsakt nicht löst. Artikel 3 Absatz (2) des Beschlusses von 2025 bleibt unberührt und sieht weiterhin vor, dass das Ministerium die Einzelbeträge auf ein Schatzamtskonto überweist, das auf den Namen der Nationalen Gesellschaft für Straßeninvestitionen eröffnet ist, zur Verfügung der Eigentümer. Für die 1.221 an die andere Gesellschaft verlegten Positionen in Privateigentum kommen das Verfahren und das Konto damit an verschiedene Adressen. Der in Artikel II geregelte Übergang erfasst nur die von der CEC Bank bereits ausgestellten Quittungen, nicht auch die künftigen Zahlungen.

Was sich gegenüber der bisherigen Lage geändert hat

Bis zum 28. September 2026 sagte der Text, Enteignungsberechtigter sei der rumänische Staat, vertreten durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur über die Nationale Gesellschaft für Straßeninvestitionen, mehr nicht. Eine einzige Gesellschaft, auf allen 159,195 Kilometern und in allen drei Anlagen. Ab der Veröffentlichung wird dieselbe Stellung von zwei Gesellschaften eingenommen, und die Abgrenzung zwischen ihnen erfolgt nach Positionsnummern aus den Anlagen, die eigene Dokumente sind, nicht nach Kreisen oder Teilstrecken.

Im Text sind dem Artikel 2 sechs Absätze hinzugefügt worden: die Absätze (21) und (22) für die Anlage Nr. 2, die Absätze (31) und (32) für die Anlage Nr. 3, die Absätze (5) und (6) für die Anlage Nr. 4. Jedes Paar nennt die Ortschaften und, wichtiger, den Positionsbereich, der jeder Gesellschaft zufällt. Das ist die einzige Änderung in der Sache; der Rest des Beschlusses von 2025 bleibt, wie er war.

Was sich nicht geändert hat, verdient ebenso viel Aufmerksamkeit. Der geschätzte Gesamtbetrag bleibt 134.132,38 Tausend Lei. Die Einzelbeträge bleiben die aus der Anlage Nr. 2. Das Konto, auf das das Geld fließt, festgelegt in Artikel 3 Absatz (2), bleibt auf den Namen der Nationalen Gesellschaft für Straßeninvestitionen eröffnet. Der Artikel 4, der das Ministerium über dieselbe Gesellschaft für die Richtigkeit der Angaben in allen drei Listen verantwortlich lässt, bleibt ebenfalls unberührt, obwohl ein Drittel der Positionen nun von jemand anderem verwaltet wird.

Eine Einzelheit ist es wert, behalten zu werden: der Beschluss von 2025 hatte bis jetzt keine einzige Änderung erfahren. Der Akt vom 28. September 2026 ist der erste Eingriff in ihn seit der Eröffnung des Korridors, was bedeutet, dass die Aufteilung der Verfahren auf zwei Gesellschaften die einzige inhaltliche Änderung ist, die der Enteignungskorridor des Abschnitts II erfahren hat.

Vorteile und Nachteile

Was besser wird

  • Die Enden des Korridors gelangen an die Gesellschaft, die das bestehende Straßennetz verwaltet und die die Straße nach der Eröffnung übernehmen wird, sodass Enteignung und Betrieb dort in denselben Händen bleiben, wo die Autobahn an das übrige Netz anschließt.
  • Die Aufteilung ist auf nummerierte Positionsbereiche geschrieben, nicht auf beschreibende Formulierungen. Ein Eigentümer, der seine Nummer aus der Anlage kennt, erfährt ohne Diskussion, wer sich um seine Akte kümmert.
  • Die Übergabefrist ist kurz und ausdrücklich: 15 Tage für die Quittungen der CEC Bank und 15 Tage für die Unterlagen, auf der Grundlage eines Protokolls, also bis zum 13. Oktober 2026.
  • Der Rechtseintritt wirkt für die Positionen der Anlage Nr. 2 von Rechts wegen, sodass die bereits erstellten Akten nicht verloren gehen und die laufenden Verfahren nicht von vorn beginnen.
  • Der Beschluss rührt die Beträge nicht an und schreibt die Listen nicht um, also erhält niemand eine neue Bewertung und niemand tritt seinetwegen in den Korridor ein oder aus ihm heraus.

Was problematisch bleibt

  • Der Eigentümer kann dem Akt nicht entnehmen, in welche Gruppe er fällt. Die Anlagen Nr. 1-4 des Beschlusses von 2025 sind nicht in der gewöhnlichen Ausgabe des Amtsblatts Rumäniens erschienen, sondern in der Nummer 1119 bis, die beim Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit des Amtsblatts Rumäniens gekauft wird.
  • Artikel 3 Absatz (2) des geänderten Beschlusses bleibt unverändert, also fließt das Geld für 1.221 Positionen in Privateigentum weiterhin auf ein Konto, das auf den Namen der Gesellschaft eröffnet ist, die jene Verfahren nicht mehr führt.
  • Der Rechtseintritt aus Artikel II Absatz (1) betrifft nur die Anlage Nr. 2, obwohl Artikel I an dieselbe andere Gesellschaft auch 188 Positionen aus den Anlagen Nr. 3 und 4 verlegt.
  • Keine Bestimmung verpflichtet jemanden, die betroffenen Eigentümer davon zu unterrichten, dass der Ansprechpartner gewechselt hat. Wer eine Adresse, eine Telefonnummer oder eine offene Akte bei einer Gesellschaft hatte, erfährt es allein.
  • Der Beschluss setzt keine Frist für den Abschluss der übernommenen Verfahren, sodass sich in einem Jahr nicht sagen lässt, ob die Aufteilung etwas beschleunigt oder nur die Papiere verschoben hat.

Praktische Hinweise

  1. Finden Sie die Positionsnummer heraus, unter der Ihre Immobilie in der Anlage erscheint, denn über die Gesellschaft entscheidet die Nummer, nicht die Ortschaft. In der Anlage Nr. 2 fallen die Positionen 1-896 und 2.854-3.178 an die Nationale Gesellschaft für die Verwaltung der Straßeninfrastruktur, und 897-2.853 bleiben bei der Nationalen Gesellschaft für Straßeninvestitionen; in der Anlage Nr. 3 gehen die Positionen 1-29 und 154-188 an die erste, 30-153 an die zweite; in der Anlage Nr. 4 die Positionen 1-84 und 501-540 an die erste, 85-500 an die zweite.
  2. Fordern Sie die Liste beim Bürgermeisteramt an, wenn Sie die Bis-Ausgabe des Amtsblatts Rumäniens nicht kaufen wollen. Der Lageplan wird durch Aushang an den Sitzen der beteiligten Gemeinderäte und auf der Internetseite des Enteignungsberechtigten öffentlich bekannt gemacht, und die Liste der Immobilien und der Eigentümer wird an denselben Orten ausgehängt.
  3. Reichen Sie die Unterlagen, die Sie schon abgegeben haben, kein zweites Mal ein. Ihre Übergabe zwischen den beiden Gesellschaften erfolgt auf der Grundlage eines Protokolls bis zum 13. Oktober 2026. Verlangen Sie schriftlich die Bestätigung, dass die Akte übernommen wurde, mit der Eingangsnummer.
  4. Halten Sie die Frist von 20 Kalendertagen ab der Benachrichtigung ein, in der Sie mit den Eigentumsurkunden erscheinen müssen. Das Nichterscheinen hält die Enteignung nicht auf, kann aber Ihre Zahlung verzögern, weil der Betrag bis zur Klärung der Rechtslage auf den Namen des Eigentümers hinterlegt wird.
  5. Wenn Ihnen die Entschädigung zu niedrig scheint, nehmen Sie sie an und fechten Sie getrennt an. Die Klage setzt den Übergang des Eigentumsrechts nicht aus, und die Entgegennahme des festgesetzten Betrags verschließt Ihnen nicht das Recht, den Unterschied zu verlangen.
  6. Bewahren Sie den Hinterlegungsnachweis auf. Die von der CEC Bank ausgestellte Quittung ist das Dokument, das zeigt, dass der Betrag Ihnen zur Verfügung gestellt wurde, und für die an die andere Gesellschaft verlegten Positionen ist gerade sie der Gegenstand der Übergabe in 15 Tagen.

Häufige Fragen

Nimmt mir dieser Beschluss jetzt das Grundstück weg?
Nein. Die Enteignung war mit dem Regierungsbeschluss Nr. 1.040/2025 eingeleitet worden, veröffentlicht am 4. Dezember 2025. Der Beschluss Nr. 775/2026 fügt dem Korridor keine Immobilie hinzu und nimmt keine heraus; er wechselt nur die Gesellschaft, die das Verfahren für einen Teil der Positionen führt.
Ändert sich der Betrag, den ich erhalte?
Nein. Die Einzelbeträge bleiben die aus der Anlage Nr. 2 des Beschlusses von 2025, und der geschätzte Gesamtbetrag bleibt 134.132,38 Tausend Lei. Der Akt vom 28. September 2026 enthält keine einzige Entschädigungszahl.
Wie erfahre ich, ob sich CNAIR oder CNIR um meine Akte kümmert?
Nach der Positionsnummer aus der Anlage, in der die Immobilie erscheint. Die Ortschaft genügt nicht, denn manche Gemeinden, wie Pipirig, erscheinen auf beiden Listen. Die Anlagen können am Sitz des Gemeinderats oder im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 1119 bis vom 4. Dezember 2025 eingesehen werden.
In welcher Zeit erhalte ich das Geld?
Das Gesetz Nr. 255/2010 sieht die Zahlung binnen höchstens 90 Tagen ab dem Tag der Entscheidung vor, mit der die Höhe der Entschädigung festgesetzt wird. Davor wird der vom Enteignungsberechtigten geschätzte Betrag auf den Namen des Eigentümers hinterlegt, und der Nachweis der Hinterlegung ist die von der CEC Bank ausgestellte Quittung.
Was tue ich, wenn ich mit der Entschädigung nicht einverstanden bin?
Sie können sich an das Gericht wenden. Die Klage setzt den Übergang des Eigentumsrechts nicht aus und hält die Arbeit nicht auf, die Enteignung geht also parallel zum Prozess weiter. Der bereits festgesetzte Betrag kann entgegengenommen werden, ohne dass Sie damit auf den vor Gericht verlangten Unterschied verzichten.
Woher kommt das Geld für die Entschädigungen?
Aus dem Staatshaushalt, über den Haushalt des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, bei Kapitel 84.01 „Transporturi”, aus den vom Kohäsionsfonds finanzierten Programmen für den Finanzrahmen 2021-2027. Das Ministerium überweist es auf ein Schatzamtskonto, das auf den Namen der enteignenden Gesellschaft eröffnet ist, binnen höchstens 30 Tagen nach der Genehmigung des Antrags auf Krediteröffnung.
Was geschieht mit dem Abschnitt III derselben Autobahn?
Er hat einen eigenen Akt, veröffentlicht am selben Tag, in einer anderen Nummer des Amtsblatts Rumäniens. Jener erhöht den als gerechte Entschädigung vorgesehenen Betrag um 51,75 Tausend Lei auf der Teilstrecke Leghin-Târgu-Neamț und aktualisiert 126 Positionen der Anlage zum Beschluss von 2023, der jenen Korridor eröffnet hat.

Fehler und Widersprüche im veröffentlichten Text

  • Artikel I Punkte 2-4, bezogen auf Artikel 3 Absatz (2) des geänderten Beschlusses. Artikel I verlegt an die Nationale Gesellschaft für die Verwaltung der Straßeninfrastruktur die Verfahren für 1.221 Positionen in Privateigentum, lässt aber Artikel 3 Absatz (2) des Regierungsbeschlusses Nr. 1.040/2025 unberührt, der vorsieht, dass das Ministerium die Einzelbeträge „într-un cont de trezorerie deschis pe numele Companiei Naționale de Investiții Rutiere” überweist, also auf ein Schatzamtskonto, das auf den Namen der Nationalen Gesellschaft für Straßeninvestitionen eröffnet ist, zur Verfügung der Eigentümer, für die Zahlung der Entschädigungen. Auf die Frage, wer die Entschädigung für eine Immobilie in Acățari zahlt, gibt der Text zwei Antworten: der neu eingefügte Absatz (21) sagt, die Verfahren des Gesetzes Nr. 255/2010, darunter auch die Zahlung, führe die erste Gesellschaft, und Artikel 3 Absatz (2) sagt, das Geld liege bei der zweiten. Artikel II Absatz (2) schließt nur die Vergangenheit ab, also die von der CEC Bank bereits ausgestellten Quittungen, nicht auch das Konto, aus dem weiter gezahlt wird. Der am selben Tag veröffentlichte Schwesterakt zum Abschnitt III zeigt die Form, die hier fehlt: dort werden die Beträge auf das Konto der Gesellschaft überwiesen, die das Verfahren tatsächlich führt.
  • Artikel II Absatz (1). Der Rechtseintritt ist auf die Positionen lfd. Nr. 1-896 und 2.854-3.178 der Anlage Nr. 2 beschränkt, obwohl Artikel I Punkte 3 und 4 an dieselbe Gesellschaft auch die Positionen lfd. Nr. 1-29 und 154-188 der Anlage Nr. 3 und die Positionen lfd. Nr. 1-84 und 501-540 der Anlage Nr. 4 verlegt, weitere 188 Positionen in öffentlichem Eigentum. Absatz (3) desselben Artikels II übergibt die Unterlagen für alle drei Anlagen, die Absicht ist also sichtbar, doch die Aufzählung in Absatz (1) folgt ihr nicht. Für die 188 Positionen bleibt die Frage offen, wer die Eigenschaft eines Vertreters des Enteignungsberechtigten hat.

Analyse der Redaktion

Der Akt löst ein wirkliches Problem und löst es einfach. Ein Korridor von 159,195 Kilometern, im Jahr 2025 zulasten einer einzigen Gesellschaft eröffnet, wird zwischen derjenigen, die baut, und derjenigen, die das Netz verwaltet, aufgeteilt, und die Abgrenzung erfolgt über Positionsnummern, nicht über auslegbare Formulierungen. Das ist genau das Gegenteil der bequemen Lösung, bei der „auf dem Gebiet des Kreises Mureș” geschrieben und die Grenze demjenigen überlassen worden wäre, der die Karte liest. Von dieser Seite her ist der Text gut gemacht.

Was man beim Lesen des Akts von vorn bis hinten nicht sieht, ist, wie ungleich die Aufteilung ist. Nach Ortsnamen sieht sie wie eine Hälfte aus: acht der sechzehn Ortschaften des Korridors gehen an die Nationale Gesellschaft für die Verwaltung der Straßeninfrastruktur über. Nach Positionen übernimmt die Gesellschaft jedoch 1.409 von 3.906, also 36,1%, und der Anteil schwankt stark von Anlage zu Anlage: 38,4% der Immobilien in Privateigentum, 34,0% derjenigen des Staates und nur 23,0% derjenigen der Gemeinden und Städte. Die Gebirgsquerung, die bei der anderen Gesellschaft bleibt, ist der Teil, in dem der Korridor die meisten Parzellen zerschneidet. Wer nur die Ortschaftsliste liest, macht sich ein falsches Bild vom verschobenen Arbeitsaufwand.

Die zweite Beobachtung ergibt sich aus einer Division. Die 134.132,38 Tausend Lei, die 2025 für 3.178 Positionen in Privateigentum geschätzt wurden, bedeuten einen Durchschnitt von 42.207 Lei je Position und rund 842.567 Lei je Kilometer Autobahn, allein für den Grund darunter. Der Durchschnitt taugt vor allem als Anhaltspunkt für die Größenordnung: bei einer solchen Parzellendichte bedeutet das, was zwischen den Gesellschaften wechselt, ein Drittel eines Entschädigungshaushalts von über 134 Millionen Lei, zusammen mit der Verantwortung, ihn rechtzeitig auszuzahlen, was eine bloße Aktenübergabe bei Weitem übersteigt.

Die dritte Beobachtung betrifft das Verhältnis zwischen den auferlegten und den selbst übernommenen Fristen. Die beiden Gesellschaften erhalten 15 Tage, um einander die Papiere zu übergeben, und der Eigentümer hat im Grundverfahren 20 Kalendertage ab der Benachrichtigung, um mit den Urkunden zu erscheinen. Zwischen dem Beschluss, der den Korridor eröffnet hat, angenommen am 27. November 2025, und demjenigen, der festlegt, wer sich um ihn kümmert, angenommen am 24. September 2026, sind 301 Tage vergangen, in denen die Verfahren bereits liefen. Der Akt setzt sich selbst keine Abschlussfrist. Die Eile wird von denen verlangt, die das Papier erhalten, nicht von denen, die es schreiben.

Die letzte Beobachtung ist klein, sagt aber etwas über die Sorgfalt, mit der der Text verfasst wurde: der neu eingefügte Absatz (6) stellt die Ortschaft Sărățeni unter jene „din județul Harghita”, also die im Kreis Harghita, obwohl derselbe Beschluss sie im Titel, im Absatz (1) des Artikels 2 und in den Absätzen (21), (31) und (5) dem Kreis Mureș zuordnet. Hier geht nichts verloren, weil die Positionsbereiche allein entscheiden, doch eine Liste, die beim vierten Wiederlesen ihrem eigenen Titel widerspricht, weckt kein Vertrauen in einen Akt, der 3.906 Akten aufteilt.

Was geändert werden sollte

  • Das Konto soll dem Verfahren folgen. Artikel 3 Absatz (2) des Beschlusses von 2025 sollte auf die beiden Gesellschaften aufgeteilt werden, genau wie es der Schwesterakt zum Abschnitt III tut. In der Praxis wüssten die 1.221 verlegten Eigentümer, von wem sie das Geld erhalten, und die Gesellschaft, die das Verfahren führt, hinge nicht mehr von einem Konto ab, das auf den Namen einer anderen eröffnet ist.
  • Der Rechtseintritt soll alle drei Anlagen erfassen. Die Aufzählung in Artikel II Absatz (1) sollte um die Positionen aus den Anlagen Nr. 3 und 4 ergänzt werden, wie Absatz (3) desselben Artikels. Praktische Wirkung: die 188 Positionen in öffentlichem Eigentum gingen ohne Diskussion über, und ein Notar oder ein Gericht hätte nichts mehr auszulegen.
  • Die Verantwortung soll der Aufteilung folgen. Artikel 4 des Beschlusses von 2025 belässt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben in allen drei Listen bei derselben Gesellschaft, obwohl ein Drittel der Positionen nun anderswo verwaltet wird. Jede Gesellschaft sollte für die Liste verantwortlich sein, die sie führt, sonst hat ein Identifizierungsfehler bei einer Immobilie zwei Verwalter, aber keinen Verantwortlichen.
  • Eine schriftliche Benachrichtigung der von der Änderung Betroffenen. Der Akt verlegt 1.409 Akten, ohne jemanden zu verpflichten, die Eigentümer zu unterrichten. Eine Mitteilung in derselben Frist von 15 Tagen, in der die Unterlagen übergeben werden, kostete so viel wie ein Umschlag und erspart den Menschen Wege zum falschen Schalter.
  • Die Anlagen sollen ohne Bezahlung zugänglich sein. Die Position aus der Anlage entscheidet, mit wem der Eigentümer zu tun hat, und die Anlagen Nr. 1-4 werden beim Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit des Amtsblatts Rumäniens als Bis-Ausgabe gekauft. Ihre Veröffentlichung auf der Seite des Enteignungsberechtigten, neben dem Lageplan, der dort ohnehin ausgehängt wird, machte aus der Aufteilung eine von zu Hause überprüfbare Information.

Originaltext des Rechtsakts

Der nachstehende Text wird auf Rumänisch wiedergegeben, in der amtlichen Fassung der Veröffentlichung.

Der vollständige Text in der im Amtsblatt Rumäniens veröffentlichten Fassung

Amtsblatt Rumäniens Nr. 821 vom 28. September 2026, Seiten 2-3 16 Seiten PDF, 123 KB der Rechtsakt beginnt auf Seite 2

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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich für konkrete Sachverhalte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.