Kurz gefasst
- Die Regierung hat die Entschädigungsmittel für die Enteignungen auf dem Abschnitt 3 des Drum expres Craiova-Pitești (Schnellstraße Craiova-Pitești) um 137,34 Tausend Lei aufgestockt, in sieben Ortschaften des Kreises Olt.
- 167 Positionen werden aktualisiert, 17 kommen neu hinzu und 29 entfallen infolge der systematischen Katastererfassung und der Zusammenlegungen.
- Für die 17 neuen Positionen beginnt das Enteignungsverfahren erst jetzt. Ihre Eigentümer treten in das Verfahren ein, ohne im Beschluss von 2021 aufgeführt gewesen zu sein.
Veröffentlicht: Amtsblatt Rumäniens (Monitorul Oficial) Nr. 707 vom 26. August 2026
Inkrafttreten: 26. August 2026
Weitere siebzehn Eigentümer aus dem Kreis Olt erfahren erst jetzt, dass ihr Grundstück im Korridor des Drum expres Craiova-Pitești liegt, fast fünf Jahre nachdem der Staat die Enteignungen auf diesem Abschnitt genehmigt hat. Der Regierungsbeschluss Nr. 651/2026, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Nr. 707 vom 26. August 2026, stockt die durch den Regierungsbeschluss Nr. 1.193/2021 genehmigte Entschädigungssumme um 137,34 Tausend Lei auf und schreibt die Eigentümerliste für den Abschnitt 3 neu. Es ist die zweite Korrektur dieser Art in der vergangenen Woche, nach der bei der Autobahn Sibiu-Făgăraș.
Das Vorhaben durchquert die Ortschaften Bărăști, Colonești, Optași-Măgura, Priseaca, Scornicești, Tătulești und Valea Mare im Kreis Olt. Enteignungsberechtigt ist der rumänische Staat, vertreten durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und die Nationale Gesellschaft für Straßeninfrastrukturverwaltung.
Das Geld kommt aus dem Staatshaushalt, über den Haushalt des Ministeriums, aus Kapitel 84.01 „Verkehr”, Unterkapitel 03 „Straßenverkehr”, Titel 56 „Vorhaben mit Finanzierung aus nicht rückzahlbaren externen Mitteln nach dem Beitritt”, Haushaltsartikel 56.48, also aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, Finanzrahmen 2021-2027.
Welche Wirkungen der Rechtsakt hat
Die erste Wirkung ist die Mittelzuweisung selbst. Der Betrag von 137,34 Tausend Lei kommt zu dem hinzu, was 2021 für denselben Korridor genehmigt worden war.
Die zweite Wirkung betrifft 167 Positionen der Anlage Nr. 2 zum Beschluss von 2021. Bei ihnen werden die Identifizierungsmerkmale der Immobilien, die Inhaber dinglicher Rechte und die individuellen Entschädigungsbeträge aktualisiert. Ein Eigentümer kann auf diesem Weg erfahren, dass sich die enteignete Fläche oder der ihm zustehende Betrag geändert hat.
Die dritte Wirkung ist die Einfügung von 17 neuen Positionen: eine nach Position 1701, eine nach Position 2393 und fünfzehn nach Position 2583. Sie sind entstanden, nachdem die Parzellenpläne und die individuellen Katasterunterlagen erstellt und genehmigt worden waren, und zwar für Immobilien im 2021 genehmigten Korridor, für die das Enteignungsverfahren nicht eingeleitet worden war.
Die vierte Wirkung ist die Einleitung des Enteignungsverfahrens für diese 17 Immobilien, durch Art. III des Beschlusses.
Die fünfte Wirkung ist der Wegfall von 29 Positionen. Neun entfallen, weil die systematische Registrierung auf Ebene der Verwaltungseinheit abgeschlossen wurde und weil die Immobilien zusammengelegt worden sind. Weitere zwanzig entfallen nach dem Abschluss der Arbeiten der systematischen Katastererfassung und der Neupositionierung der Immobilien.
Die sechste Wirkung ist die Zahlungsfrist. Die individuellen Beträge werden vom Ministerium auf ein Konto bei der Staatskasse überwiesen, das auf den Namen der Nationalen Gesellschaft für die Verwaltung der Straßeninfrastruktur (CNAIR) eröffnet ist, und zwar spätestens 30 Tage nach Genehmigung des Antrags auf Mittelfreigabe, gemäß Art. 4 Abs. (8) der durch den Regierungsbeschluss Nr. 53/2011 genehmigten Durchführungsbestimmungen.
Die siebte Wirkung ist die Verantwortung. Das Ministerium haftet über die CNAIR für die Richtigkeit der Angaben in der Anlage, für die Verwendung des Betrags und für die Ordnungsmäßigkeit der Angaben in den Unterlagen, auf denen seine Festsetzung beruht.
Was sich gegenüber der bisherigen Lage geändert hat
Die erste Änderung ist der Umfang der Liste. Die jetzt veröffentlichte Anlage hat 184 Positionen: 167 aktualisierte und 17 neue. Gegenüber dem Beschluss von 2021 verliert die Liste 29 Positionen und gewinnt 17 hinzu.
Die zweite Änderung ist die Ursache der Korrekturen. Es geht nicht um eine Erweiterung des Korridors, sondern um Kataster: zwischenzeitlich genehmigte Parzellenpläne, individuelle Katasterunterlagen, abgeschlossene systematische Registrierung, Zusammenlegungen und Neupositionierungen von Immobilien.
Die dritte Änderung betrifft das Geld. Die individuellen Entschädigungswerte in der Anlage ergeben zusammen 347.492,30 Lei über die 200 Zellen der Spalte, davon entfallen 157.653,30 Lei auf die 17 neu eingefügten Positionen.
Die vierte Änderung betrifft die aus der Liste gestrichenen Eigentümer. Die 29 erscheinen nicht mehr im Enteignungskorridor, was bedeutet, dass ihre Immobilien, so wie sie jetzt katastermäßig ausgewiesen sind, nicht mehr betroffen sind oder in anderen Positionen aufgegangen sind.
Was sich nicht ändert, ist die Trassenlage. Der Korridor bleibt der durch den Regierungsbeschluss Nr. 1.193/2021 genehmigte, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Nr. 1085 und Nr. 1085 bis vom 12. November 2021.
Vorteile und Nachteile
Was besser wird
- Die 17 neu ermittelten Eigentümer treten in das Verfahren ein und erhalten einen Anspruch auf gerechte Entschädigung, statt mit einem ohne Rechtsgrundlage in Anspruch genommenen Grundstück zurückzubleiben.
- Die Aktualisierung der Inhaber dinglicher Rechte berichtigt Fälle, in denen die Entschädigung an eine Person gegangen wäre, die nicht mehr Eigentümer ist.
- Die 29 gestrichenen Positionen nehmen Immobilien aus dem Verfahren, die es nach der systematischen Katastererfassung als solche nicht mehr gibt.
- Die Frist für die Überweisung des Geldes steht fest: spätestens 30 Tage nach Genehmigung des Antrags auf Mittelfreigabe.
- Die Finanzierungsquelle ist bis auf den Haushaltsartikel genau bezeichnet, die Mittelzuweisung ist also nachprüfbar.
- Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben wird ausdrücklich dem Ministerium und der CNAIR zugewiesen.
Was problematisch bleibt
- Die 17 neuen Eigentümer erfahren nach fast fünf Jahren, dass ihre Immobilie im Korridor liegt, und in dieser Zeit konnten sie nicht frei über sie verfügen.
- Der Beschluss veröffentlicht die Summe der Anlage nicht und zeigt auch nicht, wie sich die Aufstockung von 137,34 Tausend Lei zusammensetzt.
- Eigentümer, deren individuelle Beträge durch die Aktualisierung sinken, erfahren aus dem Rechtsakt nicht, wie hoch der frühere Wert war.
- Die Anlage ist im Querformat auf acht Seiten gedruckt, ohne Summenzeile, für den Betroffenen also schwer nachzuprüfen.
- Der Rechtsakt sieht keinerlei individuelle Benachrichtigung der 29 aus der Liste gestrichenen Eigentümer vor.
- Es gibt keine Frist, bis zu der die Gesellschaft tatsächlich zahlen muss, sondern nur eine für die Überweisung des Geldes auf ihr Konto.
Praktische Hinweise
- Wenn Sie Land in Bărăști, Colonești, Optași-Măgura, Priseaca, Scornicești, Tătulești oder Valea Mare besitzen, prüfen Sie die Anlage in der diesem Artikel beigefügten amtlichen Ausgabe, ab Seite 4.
- Suchen Sie sich nach dem Namen in der Eigentümerspalte und nach der Katasternummer, nicht nur nach der Position. Die Nummerierung der neuen Anlage stimmt nicht mit der aus dem Beschluss von 2021 überein.
- Stehen Sie auf einer der 17 neuen Positionen, beginnt das Enteignungsverfahren für Sie erst jetzt. Ihnen stehen die vollen Verfahrensrechte aus dem Gesetz Nr. 255/2010 zu, einschließlich der Anfechtung der Höhe.
- Hat sich Ihr Betrag geändert, verlangen Sie von der CNAIR das Wertgutachten, auf dessen Grundlage er festgesetzt wurde. Der Rechtsakt veröffentlicht es nicht.
- Prüfen Sie, ob Ihre Position unter den 29 gestrichenen ist. Wenn ja, verlangen Sie schriftlich die Erklärung: Zusammenlegung, Neupositionierung oder Abschluss der systematischen Registrierung.
- Halten Sie den Grundbuchauszug aktuell. Die Berechtigten in der Anlage werden anhand der Katasterunterlagen aktualisiert, nicht anhand von Erklärungen.
- Die Frist von 30 Tagen betrifft die Überweisung des Geldes vom Ministerium an die Gesellschaft, nicht die Zahlung an Sie. Für die Zahlung richten Sie sich nach dem Verfahren des Gesetzes Nr. 255/2010.
- Sind Sie mit der Entschädigung nicht einverstanden, erfolgt die Anfechtung nach den Bedingungen des Gesetzes Nr. 255/2010, und die Anfechtung hemmt den Übergang des Eigentumsrechts nicht.
Häufige Fragen
Wie viel weist die Regierung zu?
Welche Ortschaften sind betroffen?
Wie viele Positionen ändern sich?
Warum tauchen erst jetzt neue Positionen auf?
Warum verschwinden Positionen aus der Liste?
Wer zahlt und in welcher Frist?
Wer haftet für die Richtigkeit der Angaben?
Wo finde ich die vollständige Liste?
Analyse der Redaktion
Der Beschluss tut etwas Notwendiges, und er tut es spät. Der Enteignungskorridor wurde im November 2021 genehmigt, und erst jetzt, nachdem die Parzellenpläne und die individuellen Katasterunterlagen genehmigt worden sind, stellt sich heraus, dass siebzehn Immobilien innerhalb des Korridors nie in das Verfahren gelangt waren. Für ihre Eigentümer sind fünf Jahre vergangen, in denen ihr Grundstück praktisch im Korridor einer Schnellstraße lag, ohne dass der Staat die Enteignung eingeleitet hätte und ohne dass sie etwas erhalten hätten. Der Rechtsakt behebt die Lage, erklärt aber nicht, wie sie entstanden ist.
Die Aufstockung geht nicht immer vom Enteignungsberechtigten aus. Im Braunkohletagebau Timișeni-Pinoasa haben zwei rechtskräftige Gerichtsurteile die Entschädigungen für acht Grundstücke in Gorj von 48.133 auf 113.693 Lei angehoben.
Der Teil mit dem Geld bleibt undurchsichtig. Der Rechtsakt genehmigt eine Aufstockung von 137,34 Tausend Lei, während die Anlage individuelle Entschädigungswerte aufführt, die zusammengezählt 347.492,30 Lei über die 200 Zellen der Spalte ergeben. Davon entfallen 157.653,30 Lei allein auf die 17 neu eingefügten Positionen, also mehr als die genehmigte Aufstockung. Die naheliegende Erklärung ist, dass die Aufstockung eine Nettozahl ist, bei der die Erhöhungen an manchen aktualisierten Positionen durch Senkungen an anderen ausgeglichen werden, doch der Beschluss sagt das nirgends und veröffentlicht keinerlei Summe. Ein Eigentümer, der prüfen will, ob sein Betrag gestiegen oder gesunken ist, hat dazu keine Möglichkeit, weil die neue Anlage den alten Wert nicht danebenstellt.
Die dritte Beobachtung ist formaler Art, hat aber praktische Folgen. Die Anlage ist im Querformat auf acht Seiten gedruckt, mit fünfzehn Spalten und ohne Summenzeile. Wer seine Position sucht, muss eine Zeile über acht gedrehte Seiten hinweg verfolgen. Auch die Nummerierung hilft nicht: Die Position in der neuen Anlage weicht von der im Beschluss von 2021 ab, und die beiden Nummern stehen in benachbarten Spalten, was richtig ist, aber Aufmerksamkeit verlangt.
Was geändert werden sollte
- Die Veröffentlichung des früheren Wertes neben dem aktualisierten in der Anlage, bei den geänderten Positionen. Sie würde jedem Eigentümer zeigen, ob sein Betrag gestiegen oder gesunken ist, und die durch Art. I genehmigte Nettoaufstockung nachprüfbar machen.
- Eine Summenzeile am Ende der Anlage. Das ist die Praxis in anderen im gleichen Zeitraum veröffentlichten Enteignungsbeschlüssen, und ihr Fehlen macht hier jede rasche Überprüfung des Betrags unmöglich.
- Eine schriftliche Benachrichtigung der Eigentümer der 17 neu eingefügten Positionen. Für sie beginnt das Verfahren jetzt, nach fünf Jahren, in denen die Immobilie bereits im Korridor lag, und die Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens ist kein realistischer Weg, davon zu erfahren.
- Eine Erklärung in der Begründung zur Ursache der ursprünglichen Auslassung. Siebzehn Immobilien, die auf einem genehmigten Korridor außerhalb des Verfahrens geblieben sind, sind kein gewöhnlicher Katasterfehler, und die Wiederholung kostet auf jedem Abschnitt Geld und Zeit.
- Eine Frist für die tatsächliche Zahlung an die Eigentümer, nicht nur für die Überweisung des Geldes an die Gesellschaft. Die 30 Tage aus dem Rechtsakt enden beim Konto des Enteignungsberechtigten bei der Staatskasse.
- Die Unterrichtung der 29 aus der Liste gestrichenen Eigentümer. Das Ausscheiden aus dem Korridor ändert die Rechtslage ihres Grundstücks ebenso sehr wie der Eintritt, und der Rechtsakt sieht keinerlei Mitteilung vor.
Originaltext des Rechtsakts
Der nachstehende Text wird auf Rumänisch wiedergegeben, in der amtlichen Fassung der Veröffentlichung.
Der vollständige Text in der im Amtsblatt Rumäniens veröffentlichten Fassung
Amtsblatt Rumäniens Nr. 707 vom 26. August 2026 16 Seiten PDF, 136 KB der Rechtsakt beginnt auf Seite 2
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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich für konkrete Sachverhalte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
