Kurz gefasst

  • Die Regierung hat die Liste der drei Gebiete im Schwarzen Meer genehmigt, die für Offshore-Windparks in Konzession vergeben werden können. Das ist der Schritt, ohne den die Ausschreibungen nicht beginnen können.
  • Die drei Zonen umfassen zusammen 948 km² und eine geschätzte Leistung von 3.100 MW, also 3,1 Gigawatt, mehr als die Zielmarke von 3 GW, die die Energiestrategie 2025-2035 für das Jahr 2035 festgelegt hatte.
  • Die Gebiete sind durch genaue Koordinaten im System WGS84 bestimmt, und der Anhang zeigt für jedes von ihnen, welche Einschränkungen bestehen: Schifffahrtsrouten, militärische Zonen, Erdöl- und Gasinfrastruktur, Zugvögel, geschützte Lebensräume.
Rechtsakt: Regierungsbeschluss Nr. 664/2026
Veröffentlicht: Amtsblatt Rumäniens (Monitorul Oficial) Nr. 716 vom 27. August 2026
Inkrafttreten: 27. August 2026

Rumänien weiß seit dem 27. August 2026 auf die geografische Koordinate genau, wo die ersten Windparks im Schwarzen Meer gebaut werden können. Der Regierungsbeschluss Nr. 664/2026, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Nr. 716 vom 27. August 2026, genehmigt die Liste der Offshore-Windgebiete, die im rumänischen Sektor des Meeres in Konzession vergeben werden können. Es ist der Rechtsakt, der ein Gesetz von 2024 in eine Karte verwandelt, und er kommt zwei Tage nach dem Maßnahmenplan für die Lieferketten dieses Bereichs.

Der Rechtsakt hat einen einzigen Artikel. Er genehmigt den Anhang und stellt klar, dass die Gebiete durch geodätische Koordinaten im Bezugssystem WGS84 bestimmt sind, also in demselben System, das jedes GPS-Gerät verwendet. Rechtsgrundlage ist Art. 7 Abs. (1) und (3) des Gesetzes Nr. 121/2024 über Offshore-Windenergie.

Der Anhang ist der Teil, auf den es ankommt. Er beschreibt drei Offshore-Konzessionsgebiete, jedes mit einem durch Punkte gegebenen Umriss, mit der Fläche, der geschätzten Leistung, der nominalen Leistungsdichte, der mittleren Windgeschwindigkeit in 150 Metern Höhe, dem Tiefenbereich des Wassers und den Stromgestehungskosten, angegeben im Verhältnis zum günstigsten der drei.

Die Zahlen, wie sie in der Tabelle stehen: Gebiet 1 hat 631 km², eine geschätzte Leistung von 1.900 MW, eine Dichte von 3 MW/km², Wind von 7,8 m/s und Tiefen zwischen 63 und 75 Metern. Gebiet 2 hat 149 km², 600 MW, eine Dichte von 4 MW/km², Wind von 7,9 m/s und Tiefen zwischen 55 und 67 Metern. Gebiet 3 hat 168 km², ebenfalls 600 MW, eine Dichte von 3,6 MW/km², Wind von 7,7 m/s und Tiefen zwischen 65 und 75 Metern. Alle drei sind für Anlagen mit festen Fundamenten gedacht, nicht für schwimmende Windkraftanlagen.

Die Stromgestehungskosten, also der Preis, zu dem eine Megawattstunde verkauft werden müsste, damit sich die Investition über die Lebensdauer des Parks trägt, sind in Gebiet 1 am niedrigsten, das mit 100,0 % als Bezugswert genommen wird. Gebiet 2 kommt um 2,1 % teurer, Gebiet 3 um 10,5 %. Der Unterschied kommt vom Wind und von der Tiefe: Gebiet 3 hat den schwächsten Wind und das tiefste Wasser.

Vier Tage später sagte die Regierung auch, was es kostet: eine Abgabe von 0,75% und Gebühren von 800 und 1.500 Euro je Quadratkilometer.

Vier Tage später folgten die Verfahren: wie die Entwicklungsgenehmigung erlangt und wie ein Windpark am Ende zurückgebaut wird.

Welche Wirkungen der Rechtsakt hat

Die Explorationserlaubnis kann nur der Konzessionär eines solchen Gebiets beantragen, und ihre Methodik erschien am 1. September 2026: 428 Tage nach der im Gesetz festgelegten Frist.

Die unmittelbare Wirkung ist, dass das Konzessionsverfahren einen Gegenstand bekommt. Das Gesetz von 2024 hat den Mechanismus gebaut, aber eine Ausschreibung lässt sich nicht über ein ganzes Meer organisieren; sie braucht ein abgegrenztes Gebiet. Seit dem 27. August 2026 bestehen die drei Gebiete als rechtliche Einheiten, mit einem durch Koordinaten geschlossenen Umriss.

Die zweite Wirkung ist, dass Investoren vergleichen können. Der Anhang begnügt sich nicht damit, den Umriss zu zeichnen, sondern veröffentlicht für jede Zone die Daten, die ein Entwickler sonst selbst und auf eigene Kosten erheben müsste: die Windgeschwindigkeit in Rotorhöhe, die Wassertiefe, die Leistungsdichte und vor allem die relativen Kosten. Ein Investor sieht schon aus der ersten Tabelle, welches Gebiet wirtschaftlich am attraktivsten ist und wie viel er verliert, wenn er ein anderes wählt.

Die dritte Wirkung ist die Information über die Risiken, und hier ist der Rechtsakt ungewöhnlich offen. Für jedes Gebiet listet der Anhang die Einschränkungen auf drei Ebenen auf, Biodiversität, Soziales und Technik, jeweils mit dem Anteil der Fläche, den sie einnehmen, und mit einer Bewertung der Empfindlichkeit. In Gebiet 1 sind Zugvögel und Fledermäuse auf 100 % der Fläche vertreten, geschützte Lebensräume auf 90 % und Fische auf 70 %. In Gebiet 2 sind Fledermäuse und geschützte Lebensräume auf 100 % vertreten, Meeressäuger auf 90 %. In Gebiet 3 sind Fledermäuse und Meeressäuger auf 100 % vertreten.

Der Anhang sagt deutlich, dass bei diesen Anteilen ein Ausweichen vor den empfindlichen Zonen innerhalb des Gebiets nicht mehr möglich ist. Er stellt aber ebenso klar, dass das Vorhandensein eines solchen Elements keine Unvereinbarkeit mit Windparks bedeutet, sondern die Pflicht zu einer Prüfung auf Projektebene und zu Minderungsmaßnahmen.

Auf der technischen Seite überschneiden sich alle drei Gebiete fast vollständig mit Erdöl- und Gasinfrastruktur: 95 % bei Gebiet 1, 100 % bei den beiden anderen. Die Felder, die sie beeinflussen, werden namentlich genannt: Istria und XV MIDIA beim ersten, EX-25 LUCEAFARUL beim zweiten, NEPTUN XIX 1 beim dritten. Hinzu kommen militärisch sensible Zonen östlich von Gebiet 1 und westlich von Gebiet 2 sowie die Route Odessa-Bosporus, zu der der Anhang anmerkt, dass sie derzeit eine geringe Verkehrsdichte aufweist.

Was sich gegenüber der bisherigen Lage geändert hat

Bis zum 27. August 2026 war die Offshore-Windenergie in Rumänien ein Gesetz ohne Karte. Das Gesetz Nr. 121/2024 hatte den Rahmen, die Konzessionsregeln und die Zuständigkeiten festgelegt, aber nicht das Wo. Ohne die Gebiete konnte weder der Staat etwas ausschreiben noch ein Investor ein Projekt vorbereiten, weil ihm die Fläche fehlte, auf die er es setzen konnte.

Geändert hat sich auch der Detailgrad, den der Staat auf den Tisch legt. Der Anhang enthält die vollständigen Umrisse, Punkt für Punkt: 15 Eckpunkte für Gebiet 1, 4 für Gebiet 2 und 12 für Gebiet 3, jeder mit acht Nachkommastellen. Die aus diesen Koordinaten berechneten Flächen sind 629, 148 und 168 km² gegenüber den in der Tabelle angegebenen 631, 149 und 168, also Abweichungen unter einem halben Prozent, erklärbar durch die Projektion. Die veröffentlichten Umrisse und die angegebenen Flächen beschreiben dieselben Zonen.

Das dritte Geänderte betrifft den Anspruch. Die rumänische Energiestrategie 2025-2035 hatte 3 GW installierte Leistung bis 2035 festgelegt. Die drei Gebiete ergeben zusammen 3,1 GW, die Liste deckt das Ziel also mit einer knappen Marge. Das ist keine Ausweitung des Ziels, sondern genau so viel, wie nötig ist, damit es erreicht werden kann, wenn alle drei in Konzession vergeben und gebaut werden.

Vorteile und Nachteile

Was besser wird

  • Der Beschluss macht das Verfahren erst möglich: ohne abgegrenzte Gebiete konnten die im Gesetz Nr. 121/2024 vorgesehenen Ausschreibungen nicht beginnen.
  • Für einen rumänischen Rechtsakt seltene Transparenz: Der Staat veröffentlicht die Daten zu Wind, Tiefe und relativen Kosten, die ein Entwickler sonst als Studie hätte bezahlen müssen.
  • Die Einschränkungen werden vorab genannt und nicht erst im Genehmigungsverfahren entdeckt, was den Weg bis zu einer Investitionsentscheidung verkürzt.
  • Die Umrisse sind für jedermann überprüfbar, weil sie durch Koordinaten angegeben sind und nicht durch Beschreibungen.
  • Die Gesamtleistung deckt die Zielmarke der Energiestrategie, die Liste ist also mit der erklärten Politik stimmig.
  • Alle drei Zonen sind für feste Fundamente ausgewählt, eine ausgereifte Technik, und nicht für die noch teuren schwimmenden Lösungen.

Was problematisch bleibt

  • Der Beschluss genehmigt die Liste, sagt aber nicht, wann die erste Ausschreibung beginnt und in welcher Reihenfolge die Gebiete vergeben werden.
  • Die fast vollständige Überschneidung mit den Erdöl- und Gaskonzessionen wird benannt, aber nicht gelöst: Wer Vorrang hat, bleibt Verhandlungssache.
  • Die Marge über der Zielmarke von 3 GW beträgt nur 100 MW; wird ein Gebiet nicht in Konzession vergeben, ist das Ziel der Strategie aus dieser Liste nicht mehr erreichbar.
  • Die Zahlen in der Tabelle sind mit englischen Trennzeichen gesetzt: Dort steht „1,900” für 1.900 MW und „7.8” für 7,8 m/s, während der Text darüber „3,1 GW” in der Schreibweise angibt, die im Rumänischen wie im Deutschen gilt. Für einen deutschsprachigen Leser ist der Fehler derselbe: „1,900” liest sich als 1,9, also tausendmal weniger als gemeint.
  • Für die Umweltprüfungen auf Projektebene, die der Anhang als notwendig ankündigt, gibt es keinerlei Frist.
  • Der Netzanschluss, der darüber entscheidet, ob ein Park von 1.900 MW vom System aufgenommen werden kann, kommt im Rechtsakt überhaupt nicht vor.

Praktische Hinweise

  1. Wenn Sie ein Projekt vorbereiten, lesen Sie zuerst die Spalte mit den relativen Kosten und nicht die mit der Leistung. Der Unterschied von 10,5 % zwischen Gebiet 1 und Gebiet 3 schlägt unmittelbar auf den Preis durch, den Sie in der Ausschreibung bieten müssen.
  2. Prüfen Sie die Koordinaten vor jeder Schätzung im eigenen GIS. Sie sind in WGS84 mit acht Nachkommastellen angegeben und lassen sich daher direkt importieren.
  3. Achten Sie auf die Flächenanteile, nicht nur auf die Liste der Elemente der Biodiversität. Einem Element auf 10 % der Fläche lässt sich durch die Anordnung der Anlagen ausweichen, einem auf 100 % nicht.
  4. Für die Gebiete 2 und 3 planen Sie das Gespräch mit den Inhabern der Erdöl- und Gaskonzessionen von Anfang an ein: Die Überschneidung beträgt 100 %, und die Felder sind im Anhang namentlich genannt.
  5. Fischer und Aquakulturbetriebe der Region haben Grund, jetzt hinzusehen und nicht erst im Genehmigungsverfahren: Aquakultur und Fischerei erscheinen mit mittlerer Empfindlichkeit auf 85 % von Gebiet 1 und auf 100 % von Gebiet 2.
  6. Wenn Sie das Thema aus Sicht der Kosten für die Verbraucher verfolgen, merken Sie sich, dass Tiefe und Wind den Preisunterschied zwischen den Zonen besser erklären als die Fläche.

Häufige Fragen

Heißt das, dass im Schwarzen Meer Windparks gebaut werden?
Noch nicht. Der Beschluss genehmigt nur die Liste der Zonen, die in Konzession vergeben werden können. Die Vergabe selbst erfolgt nach dem Verfahren des Gesetzes Nr. 121/2024, und der Bau kommt danach.
Wie viel Energie würde das erzeugen?
Die geschätzte Gesamtleistung beträgt 3.100 MW: 1.900 MW in Gebiet 1 und je 600 MW in den Gebieten 2 und 3. Die tatsächliche Erzeugung hängt vom Wind und von der Zahl der installierten Anlagen ab.
Wo liegen die drei Gebiete?
Im rumänischen Sektor des Schwarzen Meeres, zwischen etwa 43,86 und 44,54 Grad nördlicher Breite. Gebiet 1 ist das nördlichste und größte, Gebiet 3 das südlichste. Die genauen Umrisse stehen im Anhang, in Koordinaten nach WGS84.
Was bedeutet relativer LCOE?
Die Stromgestehungskosten, also der mittlere Preis, zu dem der Strom verkauft werden muss, damit sich die Investition amortisiert. In der Tabelle sind sie als Prozentwert gegenüber dem günstigsten Gebiet angegeben, das 100,0 % erhält.
Warum sind manche Gebiete teurer als andere?
Wegen des Windes und der Tiefe. Gebiet 3 hat den schwächsten Wind, 7,7 m/s, und Wasser zwischen 65 und 75 Metern, woraus Kosten folgen, die um 10,5 % über denen von Gebiet 1 liegen.
Was geschieht mit den geschützten Gebieten und mit den Vögeln?
Der Anhang weist auf sie hin, mit dem Anteil der Fläche, den sie einnehmen, und stellt klar, dass ihr Vorhandensein das Projekt nicht blockiert, aber eine Prüfung auf Projektebene und, wo nötig, Minderungsmaßnahmen verlangt.
Überschneiden sie sich mit den Erdöl- und Gaszonen?
Ja, fast vollständig: 95 % bei Gebiet 1 und 100 % bei den Gebieten 2 und 3. Der Anhang nennt die Felder Istria, XV MIDIA, EX-25 LUCEAFARUL und NEPTUN XIX 1.
Welche Art von Anlagen darf installiert werden?
Solche mit festen Fundamenten. Der Anhang sagt, dass alle drei Gebiete in Zonen liegen, die für Projekte mit festen Fundamenten geeignet sind, und dass sie mit der heutigen Offshore-Technik machbar sind.

Analyse der Redaktion

Technisch ist das einer der bestgemachten Rechtsakte der letzten Zeit. Er zeichnet nicht nur drei Polygone, sondern veröffentlicht auch die Gründe dafür, dass sie genau so aussehen: wo der Umriss wegen der Schifffahrtsroute Odessa-Bosporus endet, wo wegen einer militärisch sensiblen Zone, wo wegen einer Tiefe von über 75 Metern, jenseits derer sich ein festes Fundament nicht mehr rechnet. Die Flächen aus den veröffentlichten Koordinaten schließen sich mit Abweichungen unter einem halben Prozent; die angegebenen Dichten lassen sich durch Division der Leistung durch die Fläche bestätigen. Ein Rechtsakt, der einer Rechenprobe standhält, ist eine Seltenheit.

Die Offenheit hat auch eine praktische und nicht nur eine bürgerrechtliche Funktion. Indem der Staat den Wind in 150 Metern Höhe, die Tiefen und die relativen Kosten veröffentlicht, verlagert er einen Teil der Vorstudie von den Schultern der Investoren auf die eigenen, was sich theoretisch in niedrigeren Preisen bei der Ausschreibung zeigen müsste, weil das Risiko des Unbekannten sinkt.

Was fehlt, betrifft den nächsten Schritt. Der Rechtsakt sagt, wo, aber nicht, wann und in welcher Reihenfolge. Die Marge über der Zielmarke der Energiestrategie beträgt nur 100 MW von 3.100, die gesamte erklärte Politik hängt also davon ab, dass alle drei Gebiete vergeben werden; fällt eines aus, sind die 3 GW aus dieser Liste nicht mehr erreichbar, und der Rechtsakt sieht auch keinen Mechanismus vor, mit dem ein viertes Gebiet hinzukäme. Und die Überschneidung von 95 % und 100 % mit den Erdöl- und Gaskonzessionen ist ehrlich benannt, aber ungelöst gelassen: Wer nachgibt, unter welchen Bedingungen und gegen welche Entschädigung, steht nirgends.

Was geändert werden sollte

  • Ein Zeitplan für die Ausschreibungen, und sei er nur orientierend. Ein Zieldatum für das erste Gebiet würde es den Entwicklern erlauben, ihre Studien und ihre Bestellungen von Windkraftanlagen zu planen, die Jahre im Voraus erfolgen.
  • Eine Regel für die Koexistenz mit den Inhabern der Erdöl- und Gaskonzessionen. Die Felder sind im Anhang namentlich genannt, die Fälle sind also bekannt; es fehlt nur die Norm, die sagt, wie der Raum aufgeteilt wird.
  • Ein Mechanismus zur Ergänzung der Liste. Bei einer Marge von 100 MW über der Zielmarke sollte der Rechtsakt vorsehen, wie ein weiteres Gebiet hinzukommt, falls eines der drei nicht vergeben wird.
  • Eine einheitliche Schreibweise der Zahlen. In demselben Anhang schreibt der Text „3,1 GW” mit Dezimalkomma, die Tabelle dagegen „1,900” MW und „7.8” m/s mit englischen Trennzeichen. Der Sinn lässt sich aus dem Zusammenhang erschließen, doch in einem Rechtsakt, der in Ausschreibungsunterlagen zitiert wird, sollte nur eine Konvention gelten.
  • Ein Hinweis auf den Netzanschluss. Ein Park von 1.900 MW ist ohne die Fähigkeit, in das Netz einzuspeisen, nichts wert; der Rechtsakt gewönne, wenn er wenigstens auf den Entwicklungsplan des Übertragungsnetzes verwiese.
  • Fristen für die angekündigten Umweltprüfungen. Der Anhang sagt, dass Prüfungen auf Projektebene nötig sind, aber nicht, in welcher Phase des Verfahrens sie stattfinden und wer sie trägt.

Originaltext des Rechtsakts

Der nachstehende Text wird auf Rumänisch wiedergegeben, in der amtlichen Fassung der Veröffentlichung.

Der vollständige Text in der im Amtsblatt Rumäniens veröffentlichten Fassung

Amtsblatt Rumäniens Nr. 716 vom 27. August 2026 16 Seiten PDF, 115 KB der Rechtsakt beginnt auf Seite 12

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Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich für konkrete Sachverhalte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.