Kurz gefasst

  • Die Bukarester U-Bahn hat ihren Haushalt für 2026 erst seit dem 11. September, mit bereits 254 verbrauchten Tagen des Jahres. Die Regierung hat den Einnahmen- und Ausgabenhaushalt von Metrorex mit dem Beschluss Nr. 711/2026 gebilligt und beruft sich schon in dessen Präambel auf jene Vorschrift, die greift, wenn die gesetzliche Genehmigungsfrist überschritten wurde. Von den 365 Tagen des Geschäftsjahres blieben noch 111.
  • Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen um 295,51 Millionen Lei. Der Rechtsakt billigt Gesamteinnahmen von 1.797.964,28 Tausend Lei und Gesamtausgaben von 2.093.473,75 Tausend Lei, also ein negatives Bruttoergebnis. In derselben Tabelle steht auch die Übersetzung dieses Verhältnisses: Auf je 1.000 eingenommene Lei gibt die Gesellschaft 1.164,36 Lei aus.
  • Der Staat steckt 2026 fast 2,66 Milliarden Lei in die U-Bahn, über zwei Kanäle. Der Zuschuss für die Personenbeförderung beträgt 761,49 Millionen Lei, die Haushaltsmittel für Investitionen 1.901,71 Millionen Lei. Allein der Zuschuss deckt 42,35 % der Gesamteinnahmen der Gesellschaft.
Rechtsakt: Regierungsbeschluss Nr. 711 vom 11. September 2026 über die Billigung des Einnahmen- und Ausgabenhaushalts für das Jahr 2026 der Societatea de Transport cu Metroul București „Metrorex” S.A., die der Aufsicht des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur untersteht
Veröffentlicht: Amtsblatt Rumäniens (Monitorul Oficial) Nr. 774 vom 11. September 2026
Inkrafttreten: 11. September 2026, Tag der Veröffentlichung

Die Gesellschaft, die die Bukarester U-Bahn in Bewegung hält, hat ihren Haushalt für 2026 am 11. September erhalten, mit fast drei Vierteln des Jahres bereits hinter sich. Der Regierungsbeschluss Nr. 711/2026 hat einen einzigen Artikel, der den im Anhang enthaltenen Einnahmen- und Ausgabenhaushalt billigt, und der Anhang ist jene zweiseitige Tabelle, in der das gesamte Finanzjahr der U-Bahn Platz findet. Es ist nicht der einzige Haushalt eines Staatsunternehmens, der spät im Amtsblatt Rumäniens landet: In der letzten Augustwoche waren auf einen Schlag fünf Haushalte von Staatsunternehmen erschienen, darunter jener der CNAIR.

Die Zahl, die das Jahr bemisst, steht in Zeile 20 der Tabelle: ein Bruttoergebnis von minus 295.509,47 Tausend Lei, also ein geplanter Verlust von 295,51 Millionen Lei. Das ist keine Schätzung, die im Lauf des Jahres außer Kontrolle geraten wäre, sondern der Betrag, den die Regierung Mitte September als solchen billigt, für ein Geschäftsjahr, das in weniger als vier Monaten endet.

Der Haushalt einer Gesellschaft, die der Aufsicht eines Ministeriums untersteht, wird nicht durch den Willen ihrer Geschäftsleitung gebilligt. Die Regierungsverordnung Nr. 26/2013, der Rechtsakt, der die Finanzdisziplin bei Wirtschaftsbeteiligten mit staatlichem Kapital regelt, verlangt, dass diese Haushalte über einen Regierungsbeschluss laufen, auf Initiative des Ministeriums, dessen Aufsicht die Gesellschaft untersteht. Für Metrorex ist das das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur.

Dieselbe Verordnung legt auch den Kalender fest. Art. 4 Abs. (6) verlangt, dass die Haushalte binnen 120 Tagen nach Inkrafttreten des jährlichen Staatshaushaltsgesetzes beim Finanzministerium eingehen und binnen 150 Tagen ab demselben Tag gebilligt werden. Das Staatshaushaltsgesetz für das Jahr 2026 Nr. 43/2026 wurde im Amtsblatt Rumäniens Nr. 242 vom 27. März 2026 veröffentlicht, die Frist von 150 Tagen lief also Ende August ab. Der Beschluss erschien mehr als zwei Wochen später.

Genau deshalb stützt sich die Präambel des Beschlusses nicht nur auf Art. 4 Abs. (1) Buchst. a), die übliche Vorschrift, sondern auch auf Abs. (71). Dieser Absatz gilt ausschließlich in der Lage, in der die Haushalte „nu au fost aprobate în termenul prevăzut la alin. (6)”, also nicht innerhalb der in Abs. (6) vorgesehenen Frist gebilligt wurden, und erlaubt ihre Billigung bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres. Der Rechtsakt sagt schon in seinem ersten Satz selbst, dass er den Weg der Verspätung nimmt.

Welche Wirkungen der Rechtsakt hat

Die erste Wirkung ist die einfachste und für die 4.893 Beschäftigten, die im Haushalt als Durchschnittszahl geführt werden, die wichtigste: Seit dem 11. September hat die Gesellschaft wieder eine Grundlage, um Geld aus dem Staatshaushalt zu erhalten. Art. 4 Abs. (8) der Regierungsverordnung Nr. 26/2013 bestimmt, dass die Nichteinhaltung der Genehmigungsfrist die Zuweisung von Haushaltsmitteln an den betreffenden Wirtschaftsbeteiligten aussetzt, bis der Haushalt unter den Bedingungen des Abs. (71) gebilligt ist. Die Veröffentlichung des Beschlusses hebt diese Aussetzung auf.

Die zweite Wirkung betrifft das, was die Tabelle tatsächlich erlaubt. Der Haushalt sieht Gesamteinnahmen von 1.797.964,28 Tausend Lei vor, davon 1.797.919,28 Tausend aus dem Betrieb und 45,00 Tausend Finanzerträge. Zu den Betriebseinnahmen zählt der Zuschuss von 761.490,00 Tausend Lei, der nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften gewährt wird. Die Zeile der Transfers ist leer.

Auf der Ausgabenseite teilt sich die Gesamtsumme von 2.093.473,75 Tausend Lei in 2.093.413,75 Tausend Betriebsausgaben und 60,00 Tausend Finanzaufwendungen. Die Betriebsausgaben gliedern sich in vier Posten: 559.007,46 Tausend für Güter und Dienstleistungen, 21.474,48 Tausend für Steuern, Gebühren und gleichgestellte Abführungen, 1.070.511,40 Tausend für Personal und 442.420,41 Tausend sonstige Betriebsausgaben.

Das Personalkapitel lohnt eine weitere Aufgliederung, denn es erklärt die Hälfte des Haushalts. Die Aufwendungen mit Lohncharakter belaufen sich auf 973.843,88 Tausend Lei, davon 917.450,40 Tausend Löhne und 56.393,48 Tausend Boni. Hinzu kommen 300,00 Tausend sonstige Personalaufwendungen, 810,79 Tausend für den Mandatsvertrag und für die übrigen Leitungsorgane, Kommissionen und Ausschüsse sowie 95.556,73 Tausend Arbeitgeberbeiträge. Zusammen nimmt das Personal 51,14 % der Gesamtausgaben in Anspruch, der Lohnanteil allein 46,52 %.

Die dritte Wirkung betrifft die Investitionen, die getrennt vom Betrieb finanziert werden. Die Finanzierungsquellen der Investitionen belaufen sich auf 1.958.378,45 Tausend Lei, davon 1.901.709,00 Tausend Haushaltsmittel, also 97,11 %. Die Investitionsausgaben sind mit demselben Wert eingetragen, 1.958.378,45 Tausend Lei, das Kapitel schließt also genau auf.

Die vierte Wirkung ist eine, die wenige in solchen Rechtsakten suchen: Der Haushalt billigt auch ein Niveau der Rückstände. Die überfälligen Zahlungen steigen auf 260.127,00 Tausend Lei, die überfälligen Forderungen auf 307.283,00 Tausend Lei. Das Niveau der überfälligen Zahlungen ist keine bloße Information. Art. 13 Abs. (1) Buchst. c) der Regierungsverordnung Nr. 26/2013 macht aus der Überschreitung des im Einnahmen- und Ausgabenhaushalt gebilligten Niveaus eine Ordnungswidrigkeit, die Zahl wirkt also als Obergrenze.

Schließlich legt die Tabelle auch die Kennzahlen fest, auf denen der Rest beruht. Der Personalstand zum Jahresende wird mit 4.973 prognostiziert, die durchschnittliche Beschäftigtenzahl mit 4.893, der durchschnittliche Monatsverdienst je Beschäftigten mit 16.187,26 Lei, die Arbeitsproduktivität mit 367,45 Tausend Lei je Person und die Gesamtausgaben je 1.000 Lei Gesamteinnahmen mit 1.164,36 Lei.

Was sich gegenüber der bisherigen Lage geändert hat

Die rechtliche Änderung ist klar und lässt sich aus dem Rechtsakt ablesen: Bis zum 11. September 2026 hatte Metrorex keinen gebilligten Haushalt für das laufende Jahr, und von dem Moment an, in dem die Frist von 150 Tagen verstrichen war, war die Zuweisung von Mitteln aus dem Staatshaushalt kraft Art. 4 Abs. (8) ausgesetzt. Nach der Veröffentlichung hat die Gesellschaft einen Haushalt, und der Zugang zum Geld ist wieder offen, auf dem Ausnahmeweg des Abs. (71), der bis zum 31. Oktober 2026 gilt.

Es gibt auch eine Regimeänderung, die nicht aus diesem Beschluss stammt, ihn aber erklärt. Die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 89/2025, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Nr. 1.203 vom 24. Dezember 2025, hat am Ende des vergangenen Jahres diesen ganzen Regelungsabschnitt neu geschrieben. Art. XXVIII änderte die Absätze (71), (73), (8) und (9) des Art. 4, und Art. XXXV, der in der Präambel des vorliegenden Beschlusses ebenfalls zitiert wird, bestimmte, dass die Ziele der Lohnpolitik, die der Aufstellung der Haushalte für 2026 zugrunde liegen, in jener Verordnung festgelegt werden, abweichend von den allgemeinen Regeln der Verordnung von 2013. Art. XXXVI desselben Rechtsakts verlangt von den staatlichen Wirtschaftsbeteiligten, die am 30. November 2025 gezahlten Lohnansprüche im Jahr 2026 unverändert beizubehalten, ohne Erhöhungen und ohne Indexierungen, ausgenommen Beträge, die sich aus der Anhebung des Mindestlohns ergeben.

Abs. (73) fügt eine Grenze hinzu, die sich jeder merken sollte, der die Haushalte der Staatsunternehmen verfolgt: Nach dem 31. Oktober können die Haushalte überhaupt nicht mehr gebilligt werden, und Abs. (9) bestimmt, dass in diesem Fall bis zum Jahresende keine Mittel mehr aus dem Staatshaushalt zugewiesen werden. Der Haushalt der U-Bahn wurde 50 Tage vor dieser Frist gebilligt.

Dieselbe Verspätung zeigt sich auch bei der Eisenbahn: der Haushalt von CFR Călători, mit einem Zuschuss von 1,67 Milliarden Lei, wurde ebenfalls erst im September 2026 gebilligt.

Ein Vergleich Zahl für Zahl mit 2025 lässt sich aus diesem Rechtsakt nicht ziehen. Der veröffentlichte Anhang hat eine einzige Zahlenspalte mit der Überschrift „Propuneri an curent (2026)”, also Vorschläge für das laufende Jahr 2026, ohne Spalte für die Ist- oder Sollwerte des Vorjahres, wie sie manche Formulare dieser Art haben. Die Redaktion konnte auch den Haushalt der Gesellschaft für 2025 nicht an der Quelle einsehen: Er wurde mit dem Regierungsbeschluss Nr. 860/2025 gebilligt, dessen Amtsblatt Rumäniensnummer sich während der Recherche nicht mit Sicherheit feststellen ließ, und die in der Presse kursierenden Vergleiche ersetzen keinen amtlichen Text. In diesem Artikel finden Sie daher keine Wachstums- oder Rückgangsraten gegenüber dem Vorjahr. Sie werden sie finden, sobald die Ausgabe von 2025 vollständig gelesen werden kann.

Vorteile und Nachteile

Was besser wird

  • Die Gesellschaft hat wieder eine Rechtsgrundlage für den Erhalt von Mitteln aus dem Staatshaushalt, nach der Zeit, in der die Zuweisung kraft Art. 4 Abs. (8) der Regierungsverordnung Nr. 26/2013 ausgesetzt war.
  • Der Haushalt wurde 50 Tage vor dem 31. Oktober gebilligt, nach dem er laut Abs. (73) im Jahr 2026 überhaupt nicht mehr hätte gebilligt werden können.
  • Das Investitionskapitel schließt genau auf, 1.958.378,45 Tausend Lei Quellen und derselbe Betrag an Ausgaben, der Ausbau des Netzes hat also auf dem Papier eine erklärte Deckung.
  • Die Tabelle veröffentlicht die Obergrenze der überfälligen Zahlungen, 260.127,00 Tausend Lei, eine Zahl, deren Überschreitung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und die jeder von außen verfolgen kann.
  • Der Anhang wird vollständig im Amtsblatt Rumäniens veröffentlicht, mit allen Zeilen und mit Summen, die sich gegenseitig prüfen lassen, nicht als Zusammenfassung.

Was problematisch bleibt

  • Die Billigung kommt nach 254 der 365 Tage des Geschäftsjahres, der Haushalt genehmigt also zum großen Teil bereits getätigte Ausgaben.
  • Der geplante Verlust von 295,51 Millionen Lei ist im Rechtsakt von keiner Sanierungsmaßnahme und von keiner Frist begleitet.
  • Die 1.070,51 Millionen Lei für Personal übersteigen um 34,04 Millionen Lei alles, was die Gesellschaft außerhalb des Zuschusses einnimmt.
  • Der durchschnittliche Monatsverdienst aus Zeile 52 lässt sich aus den veröffentlichten Zeilen nicht nachvollziehen, weil ihn der Rechtsakt über eine Fußnote an einen Begründungsanhang knüpft, der nicht veröffentlicht wird.
  • Der Anhang hat eine einzige Zahlenspalte, ohne Werte für das Vorjahr, der Leser kann aus dem Rechtsakt also nicht erkennen, ob eine Kennzahl gestiegen oder gefallen ist.
  • Die Analyse, die Art. 4 Abs. (71) vom Ministerium verlangt und die die Ursachen der Verspätung und etwaige Verantwortliche feststellt, wird nicht zusammen mit dem Beschluss veröffentlicht.

Praktische Hinweise

  1. Lesen Sie den Anhang ab Zeile 20, dem Bruttoergebnis. Dort sieht man auf einen Blick, ob der Haushalt auf Verlust oder auf Ausgleich gebaut ist, und der Rest der Tabelle erklärt, warum.
  2. Prüfen Sie die Verknüpfungen selbst, sie stehen in den Zeilenbezeichnungen. Zeile 1 muss gleich Zeile 2 plus Zeile 5 sein, Zeile 6 gleich Zeile 7 plus Zeile 19 und Zeile 10 gleich der Summe der Zeilen 11, 14, 16 und 17. Wenn eine davon nicht aufgeht, hat entweder die Tabelle ein Problem oder die Übernahme aus dem PDF hat eine Zahl verschoben.
  3. Denken Sie daran, dass in der Tabelle alle Beträge in Tausend Lei stehen, ein klein gedruckter Vermerk über der Spalte. Die Verwechslung von Tausend Lei und Lei macht aus 761.490,00 einen Betrag von 761 Tausend Lei, also tausendmal weniger als in Wirklichkeit.
  4. Verwechseln Sie den Zuschuss nicht mit den Investitionsmitteln. Der Zuschuss, Zeile 3, zählt zu den Betriebseinnahmen und deckt den laufenden Betrieb. Die Haushaltsmittel, Zeile 47, finanzieren die Investitionen und werden getrennt verbucht, sie finden sich also nicht in den Gesamteinnahmen wieder.
  5. Wenn Sie einen Lieferanten der Gesellschaft verfolgen, sehen Sie sich Zeile 58 an, die überfälligen Zahlungen. Das ist die einzige Stelle im Rechtsakt, die sagt, wie viel der Verbindlichkeiten gegenüber Dritten per Haushalt bei Fälligkeit unbezahlt bleiben darf.
  6. Für den vollständigen Text öffnen Sie die PDF-Datei der amtlichen Ausgabe, die diesem Artikel beigefügt ist. Da der Anhang als Faksimile, also fotografiert, wiedergegeben ist, lässt er sich nicht Zeile für Zeile abschreiben, ohne zu riskieren, eine Zahl in eine andere Zeile zu verschieben.
  7. Wenn Sie im Lauf des Jahres eine Änderung erwarten, ist der 31. Oktober 2026 der Termin, den Sie im Auge behalten sollten. Bis zu diesem Tag erlaubt die Regierungsverordnung Nr. 26/2013 noch die Billigung eines verspäteten Haushalts.

Häufige Fragen

Was billigt dieser Beschluss eigentlich?
Den Einnahmen- und Ausgabenhaushalt für das Jahr 2026 der Societatea de Transport cu Metroul București „Metrorex” S.A. Der Beschluss hat einen einzigen Artikel, der auf den Anhang verweist, und der Anhang enthält die Tabelle mit allen wirtschaftlichen und finanziellen Kennzahlen des Jahres: Einnahmen, Ausgaben, Ergebnis, Investitionen, Personal und Rückstände.
Ab wann gilt er?
Ab dem 11. September 2026, dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens Nr. 774. Regierungsbeschlüsse treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft, sofern sie nicht selbst einen späteren Zeitpunkt vorsehen, und dieser sieht keinen vor.
Warum wird der Haushalt für 2026 erst im September 2026 gebilligt?
Der Rechtsakt erklärt die Verspätung nicht. Er sagt aber indirekt, dass er verspätet ist: Er stützt sich auf Art. 4 Abs. (71) der Regierungsverordnung Nr. 26/2013, eine Vorschrift, die nur dann gilt, wenn die übliche Genehmigungsfrist von 150 Tagen ab Inkrafttreten des Staatshaushaltsgesetzes nicht eingehalten wurde.
Was wäre geschehen, wenn der Haushalt bis zum 31. Oktober nicht gebilligt worden wäre?
Nach Art. 4 Abs. (73) hätte der Haushalt überhaupt nicht mehr gebilligt werden können, und nach Abs. (9) wären der Gesellschaft bis zum Jahresende keine Mittel mehr aus dem Staatshaushalt zugewiesen worden.
Wie viel gibt der Staat 2026 für die U-Bahn?
Zwei Beträge, über verschiedene Kanäle. Der Zuschuss für die laufende Tätigkeit beträgt 761.490,00 Tausend Lei, die Mittel aus dem Staatshaushalt für Investitionen 1.901.709,00 Tausend Lei. Zusammen 2.663.199,00 Tausend Lei, also fast 2,66 Milliarden Lei.
Was bedeutet ein Bruttoergebnis von minus 295.509,47 Tausend Lei?
Dass im gebilligten Haushalt die Ausgaben des Jahres die Einnahmen des Jahres um 295,51 Millionen Lei übersteigen. Es ist ein geplanter Verlust, keiner, der am Jahresende festgestellt wurde. Die Zeilen zur Gewinnsteuer und zur Gewinnverwendung sind leer, gerade weil es keinen Gewinn zu verteilen gibt.
Ändert dieser Beschluss den Fahrpreis der U-Bahn?
Nein. Der Rechtsakt billigt einen Haushalt, keine Tarife. Die Fahrpreise der U-Bahn werden durch Erlass des Ministers für Verkehr und Infrastruktur in einem gesonderten Verfahren festgesetzt.
Gibt es mehr oder weniger Geld als im Vorjahr?
Aus dem Rechtsakt lässt sich das nicht erkennen. Der veröffentlichte Anhang hat eine einzige Zahlenspalte, „Propuneri an curent (2026)”, ohne Werte für das Vorjahr, und der mit dem Regierungsbeschluss Nr. 860/2025 gebilligte Haushalt für 2025 konnte während der Recherche nicht an der Quelle eingesehen werden.
Was bedeuten Gesamtausgaben von 1.164,36 Lei je 1.000 Lei Einnahmen?
Dass für je 1.000 Lei, die die Gesellschaft einnimmt, im Haushalt 1.164,36 Lei zum Ausgeben vorgesehen sind. Die Kennzahl ergibt sich, indem man die Gesamtausgaben durch die Gesamteinnahmen teilt und mit tausend multipliziert, und ihre Bezeichnung in der Tabelle enthält die Formel selbst.
Wie viele Menschen arbeiten laut Haushalt bei der U-Bahn?
In der Tabelle stehen 4.973 Personen zum Jahresende und eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 4.893 im Jahresverlauf. Der in der Tabelle eingetragene durchschnittliche Monatsverdienst je Beschäftigten beträgt 16.187,26 Lei.
Wo finde ich den vollständigen Text des Beschlusses und des Anhangs?
Im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 774 vom 11. September 2026, auf den Seiten 6 bis 8. Der Beschluss ist in diesem Artikel vollständig wiedergegeben, im Abschnitt mit dem Originaltext des Rechtsakts; der Anhang, als Faksimile wiedergegeben, lässt sich in der PDF-Datei der amtlichen Ausgabe lesen, die dem Artikel beigefügt ist.

Analyse der Redaktion

Am meisten über diesen Haushalt sagt nicht eine Zahl aus der Tabelle, sondern ein Stück Rechtsgrundlage aus dem ersten Satz des Beschlusses. Neben der üblichen Vorschrift, Art. 4 Abs. (1) Buchst. a), zitiert die Präambel Abs. (71), der ausschließlich dann gilt, wenn der Haushalt „nu a fost aprobat în termenul prevăzut la alin. (6)”, also nicht innerhalb der in Abs. (6) vorgesehenen Frist gebilligt wurde. Der Rechtsakt gesteht seine Verspätung selbst ein, in der Sprache der Verweisung. Der Kalender bestätigt es: Das Staatshaushaltsgesetz wurde am 27. März 2026 veröffentlicht, die Frist von 150 Tagen lief Ende August ab, und der Beschluss erschien am 11. September. Zu diesem Zeitpunkt waren 254 der 365 Tage des Geschäftsjahres vergangen, also fast 70 %, und es blieben noch 111.

Derselbe Abs. (71) begnügt sich nicht damit, die Frist zu verlängern. Er verlangt vom Hauptanweisungsbefugten, hier dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, durch die eigenen Kontrollorgane eine Analyse zu erstellen, mit der „stabilesc cauzele și/sau persoanele vinovate”, also die Ursachen und die Verantwortlichen für die Fristüberschreitung festgestellt werden, und gibt ihm das Recht, Sanktionen zu verhängen. Abs. (72) stellt klar, dass die Analyse zusammen mit der Vorlage des Haushalts zur Billigung vorgelegt wird. Als die Regierung diesen Beschluss fasste, lag also bereits ein Dokument auf dem Tisch, das sagt, warum es zu der Verspätung kam und wer dafür einsteht. Dieses Dokument erscheint nicht im Amtsblatt Rumäniens und wird im Rechtsakt nicht erwähnt, obwohl es die Rechtmäßigkeit der Billigung bedingt.

In der Tabelle zeigt sich die Beobachtung, die man beim zeilenweisen Lesen nicht sieht, erst bei einer Subtraktion. Die Gesamteinnahmen betragen 1.797.964,28 Tausend Lei, der Zuschuss 761.490,00 Tausend. Es bleiben 1.036.474,28 Tausend Lei, die die Gesellschaft selbst erwirtschaftet, aus dem Verkauf von Fahrten und aus den übrigen eigenen Tätigkeiten. Die Personalaufwendungen, 1.070.511,40 Tausend Lei, übersteigen diesen Betrag um 34.037,12 Tausend Lei. Mit anderen Worten: Alles, was die U-Bahn aus eigener Tätigkeit einnimmt, reicht nicht einmal für die Bezahlung der Menschen, die sie betreiben, noch vor jeder Kilowattstunde Energie, jedem Ersatzteil und jeder Reparatur. Und der Zuschuss, jene 42,35 % der Einnahmen, deckt kein Betriebsdefizit, sondern fügt sich in eine Struktur ein, in der ihn allein der Personalaufwand fast vollständig aufzehrt.

Die zweite Beobachtung, die eine Rechnung verlangt, steht in Zeile 52, dem durchschnittlichen Monatsverdienst je Beschäftigten, 16.187,26 Lei. Die Zeilenbezeichnung sagt, die Kennzahl werde „pe baza cheltuielilor de natură salarială”, also auf der Grundlage der Aufwendungen mit Lohncharakter, ermittelt, und Art. 3 Buchst. f) der Regierungsverordnung Nr. 26/2013 definiert den durchschnittlichen monatlichen Bruttoverdienst als Verhältnis zwischen den Aufwendungen mit Lohncharakter und der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl, bezogen auf die Zahl der Monate. Angewandt auf die in demselben Anhang veröffentlichten Zeilen, 973.843,88 Tausend Lei geteilt durch 4.893 Beschäftigte und durch 12 Monate, ergibt die Formel 16.585,66 Lei, also 398 Lei mehr. Der Unterschied bedeutet nicht zwangsläufig einen Fehler: Eine Fußnote des Anhangs verweist für diese Zeile auf Zeile 151 des Begründungsanhangs Nr. 2, ein Dokument, das nicht veröffentlicht wird. Er bedeutet aber, dass der Rechtsakt eine Kontrollkennzahl veröffentlicht, die der Leser aus eben den Zahlen, die derselbe Rechtsakt ihm vorlegt, nicht nachprüfen kann.

Erwähnenswert ist außerdem, dass der Anhang, obwohl er das Einzige ist, worauf es in diesem Beschluss ankommt, ohne Vergleichsspalte veröffentlicht wird. Er hat eine einzige Wertereihe, „Propuneri an curent (2026)”, und keine Zeile mit Ist- oder Sollwerten für 2025. Das praktische Ergebnis ist, dass ein Rechtsakt, der fast 2,66 Milliarden Lei öffentlicher Mittel bewegt, Zuschuss und Investitionsmittel zusammengenommen, also rund 7,3 Millionen Lei pro Tag, dem Leser kein Mittel an die Hand gibt, ihn neben das Vorjahr zu stellen. Der Unterschied zum Haushalt einer öffentlichen Einrichtung ist sichtbar: Dort gehört der Vergleich mit dem Vorjahr zum Formular.

Was geändert werden sollte

  • Die Veröffentlichung der von Art. 4 Abs. (71) verlangten Analyse zusammen mit dem Beschluss. Das Dokument liegt zum Zeitpunkt der Billigung bereits vor, denn Abs. (72) schreibt es als Anlage zur Vorlage des Haushalts vor. Wirkung: Die Verspätung hört auf, eine ministeriumsintern erledigte Formalität zu sein, und wird überprüfbar, mit benannten Ursachen und übernommener Verantwortung, genau so, wie es der Text verlangt.
  • Das Hinzufügen einer Spalte mit dem Vorjahr in dem Anhang, der veröffentlicht wird. Das Formular hat die Zeilen bereits; es fehlt allein der Vergleichswert. Wirkung: Jeder Leser sieht selbst, ob der Zuschuss, die Personalaufwendungen oder die überfälligen Zahlungen steigen oder fallen, ohne die Ausgabe des Vorjahres zu suchen und ohne von den Vergleichen abhängig zu sein, die anstellt, wer Zugang zu den Begründungsunterlagen hat.
  • Die Veröffentlichung der Begründungsanhänge, auf die die Fußnoten verweisen, wenigstens der angeführten Zeilen. Die Zeilen 52 und 53 des veröffentlichten Anhangs verweisen auf die Zeilen 151 und 152 des Begründungsanhangs Nr. 2, der unveröffentlicht bleibt. Wirkung: Die Kennzahl des durchschnittlichen Monatsverdienstes wird nachvollziehbar, und die Differenz von 398 Lei gegenüber dem Ergebnis der Formel aus der Verordnung schließt sich.
  • Das Ausfüllen der Zeile 26, des Nettogewinns oder Nettoverlusts der Periode, auch dann, wenn das Ergebnis negativ ist. Im veröffentlichten Anhang ist die Zeile leer, obwohl die in ihrer Bezeichnung stehende Formel auf die darüberliegenden Zahlen angewandt werden kann. Wirkung: Der Jahresverlust erscheint einmal, an seinem Platz im Formular, und muss vom Leser nicht mehr aus der Zeile des Bruttoergebnisses abgeleitet werden.
  • Die Aufnahme eines Hinweises auf Sanierungsmaßnahmen und deren Frist in Haushalte, die auf Verlust gebilligt werden. Der Beschluss billigt einen Verlust von 295,51 Millionen Lei, ohne zu sagen, was damit geschieht. Wirkung: Die Billigung des Haushalts hört auf, bloß eine Ausgabenermächtigung zu sein, und wird zugleich eine Zusage, mit einem Horizont, auf den man zurückkommen kann.
  • Die Verlegung der Genehmigungsfrist für die Haushalte der Staatsunternehmen in die erste Jahreshälfte, durch Anknüpfung an die Einreichung des Entwurfs statt an das Datum des Staatshaushaltsgesetzes. Heute läuft die Frist von 150 Tagen ab einem Datum, das sich selbst von Jahr zu Jahr verschiebt. Wirkung: Eine Gesellschaft mit 4.893 Beschäftigten und Investitionen von fast zwei Milliarden Lei arbeitet nicht mehr drei Viertel des Jahres ohne gebilligten Haushalt, und die Ausnahme vom 31. Oktober wird wieder zur Ausnahme.

Originaltext des Rechtsakts

Der nachstehende Text wird auf Rumänisch wiedergegeben, in der amtlichen Fassung der Veröffentlichung.

Der vollständige Text in der im Amtsblatt Rumäniens veröffentlichten Fassung

Amtsblatt Rumäniens Nr. 774 vom 11. September 2026 16 Seiten PDF, 127 KB der Rechtsakt beginnt auf Seite 6

Amtliches PDF öffnenPDF herunterladen

Auf kleinen Bildschirmen wird der Viewer nicht angezeigt. Nutzen Sie die Schaltflächen oben, um die Datei zu öffnen oder herunterzuladen.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich für konkrete Sachverhalte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.